Per Gesetz sind intelligente Stromzähler – sogenannte Smart Meter – für Großverbraucher schon seit dem Jahr 2017 vorgeschrieben. 2020 steht die nächste Installationswelle an. Der verpflichtende Einbau kann jetzt starten, da nach langer Wartezeit nun endlich genug passende Geräte zertifiziert sind.
Jana Tashina Wörrle

Eigentlich sind es zwei Geräte in einem: Ein moderner Stromzähler, der statt eines Jahresverbrauchs im 15-Minuten-Takt anzeigen kann, wie viel Strom verbraucht wird, und ein Gerät, das über das Internet die Verbrauchsdaten an den Stromnetzbetreiber weitergibt, das sogenannte Smart Meter Gateway. Beide gemeinsam nennen sich "intelligentes Messsystem" bzw. "Smart Meter" und sie können ab jetzt endlich bei jedem Stromverbraucher zum Standard werden.
Standard sollten sie eigentlich teilweise schon sein bzw. war der Start des Einbaus für 2017 geplant – zumindest für diejenigen mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Doch über zwei Jahren mussten Stromkunden, Netzbetreiber und auch diejenigen, die die Geräte einbauen sollten, auf Fortschritte warten: Erst Mitte Dezember 2019 wurde der dritte Smart-Meter-Gateway zertifiziert und nun kann der verpflichtende Rollout starten.
Gesetzlich vorgeschriebene Technik lange ohne passende Geräte
Nach des Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befinden sich einige weitere Smart Meter Gateways noch in der Zertifizierung; drei haben diese nun erfolgreich durchlaufen und sind bereit für den Einbau. Da das Gesetz vorgibt, dass mindestens drei Anbieter Geräte bereitstellen müssen, bis das sogenannte Rollout beginnen kann, hatte sich der erste verpflichtende Praxiseinsatz der neuen intelligenten Stromzähler lange verzögert.
Laut BSI soll die nach § 30 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards sicherstellen und den Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleisten. Dabei ist das Bundesamt jedoch auf die Zulieferung zahlreicher Dokumente durch die Hersteller angewiesen und kann auf den Ablauf der Verfahren nach eigenen Angaben nur bedingt Einfluss nehmen.
Smart-Meter-Gateways: Rollout kann starten
Seit dem Jahr 2017 gab es immer wieder Ankündigungen zum Start der neuen Technik und immer wieder folgten Wartezeiten. Die Einbaupflicht der Smart Meter Gateways kann somit erst seit dem Jahresbeginn 2019 greifen. Den noch teilt das BSI mit, dass bereits im Dezember 2018 mehrere Messstellenbetreiber mit dem Einbau intelligenter Messsysteme bei ihren Kunden begonnen haben, obwohl noch keine gesetzliche Plficht bestand.
Doch was ändert sich durch die neuen Stromzähler? Müssen sich gewerbliche und private Stromkunden selbst darum kümmern, dass sie ein neues Gerät bekommen? Und wie schätzt das Elektrohandwerk, das die neuen Stromzähler einbauen soll, die aktuelle Lage ein? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
Wann werden Smart Meter für wen zur Pflicht?
Schon seit dem 1. Januar 2017 ist das Gesetz in Kraft, das den schrittweisen Einbau der neuen intelligenten Messsysteme vorschreibt. Verpflichtend wäre eine Installation seither aber nur für diejenigen, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen – also Gewerbekunden, Industrie und Privathaushalte, die beispielsweise noch mit Nachspeicheröfen heizen. Außerdem sollen Besitzer von stromerzeugenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung ein Messsystem im Auftrag ihres Netzanbieters eingebaut bekommen.
In einer zweiten Stufe gilt die Pflicht auch für Stromkunden mit einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für sie greift die Pflicht seit dem Jahresbeginn 2020. Für all diejenigen, die einen noch niedrigeren Verbrauch haben, ist ein Einbau freiwillig oder kann auf Wunsch des Messstellenbetreibers erfolgen.
Einfordern kann den Einbau eines Smart Meters jedoch jeder von seinem Messstellenbetreiber (in der Regel der Stromnetzbetreiber). Genau dieser ist es auch, der auf die Stromkunden zukommen und den Einbau organisieren muss. Die Kosten dafür kann er allerdings auf sie umlegen – über eine jährliche Pauschale in der Stromkostenabrechnung, quasi als eine Art Gerätemiete und Kosten für den Einbau oder Wartung. Dabei ändert sich dann allerdings nur die Höhe der Kosten, denn auch heute schon sind die Zähler ein Kostenpunkt auf den Stromrechnungen.
Grundsetzlich war der Beginn des Rollouts jedem Messstellenbetreiber bereits nach der erfolgreichen Zertifizierung des ersten Smart-Meter-Gateways möglich, doch dann müssen die jeweiligen Kunden hierzu ihr Einverständnis erteilen. Die Rollout-Verpflichtung besteht erst ab jetzt, also seitdem drei Smart Meter Gateways das Zertifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Dies bedeutet nach Angaben des BSI, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber dann innerhalb von drei Jahren zehn Prozent der verpflichtend einzubauenden intelligenten Messsysteme installieren muss.
Smart Meter: Mit welchen Kosten für Einbau und Betrieb muss man rechnen?
Es gibt eine gesetzliche Obergrenze für die Kosten des Einbaus und die Miete der Geräte, die die Netzbetreiber mit der Stromrechnung an ihre Kunden weitergeben. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Stromkunden, die mehr als 10.000 bis 20.000 Kilowattstunden verbrauchen maximal 130 Euro im Jahr bezahlen müssen. Wer zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden verbraucht, soll nicht mehr als 100 Euro jährlich zahlen müssen.
Die Obergrenzen richten sich nach dem Betrag, den man theoretisch sparen kann, wenn man durch den intelligenten Zähler einen besseren Überblick über den eigenen Stromverbrauch hat. Das hat eine Kosten-Nutzen-Analyse ergeben, die die Bundesregierung vor der Gesetzeseinführung in Auftrag gegeben hat.
Welches Gesetz regelt die neuen Pflichten?
Hinter den neuen Pflichten zur Nutzung der intelligenten Stromzähler steht das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" . Dieses richtet sich bei den Stromzählern nach Vorgaben der EU, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten.
Im Gesetz enthalten ist ein Passus, der vorgibt, dass die genannten Zeitpunkte, ab denen die Pflichten greifen, daran geknüpft sind, dass die Geräte auch bereitstehen. Solange es also keine passenden Geräte gab, konnte das Gesetz nicht in der Praxis umgesetzt werden. Stromkunden können nun abwarten, bis sich ihr Messstellenbetreiber meldet.
Welche Vorteile bieten die intelligenten Stromzähler den Nutzern?
Der größte Unterschied zu den bisherigen Stromzählern besteht darin, dass statt nur eines Jahresverbrauchs als einzige Gesamtmesszahl alle 15 Minuten Daten abgerufen werden können. Das macht den Stromverbrauch im Tagesablauf sichtbar. Zwar können die Geräte auch dann nur eine Gesamtzahl liefern und keine Angaben zu einzelnen Geräten, den noch wird sichtbar, dass der Verbrauch eventuell stark ansteigt, wenn man ein bestimmtes Geräte zu einer bestimmten Zeit einschaltet.
Die Stromverbraucher erhalten damit Aufschluss darüber, wann sie den meisten Strom verbrauchen und können darauf reagieren. Voraussichtlich werden die Stromanbieter künftig auch flexible Tarife anbieten, die es ermöglichen, Geräte automatisch dann zu nutzen, wenn Strom günstig ist – auch etwa dann, wenn gerade sehr viel davon vorhanden ist, weil von Windrädern oder Solaranlagen gerade sehr viel ins Netz eingespeist wird. Im Zusammenhang mit der Energiewende steht dabei auch, dass so Elektroautos oder Wärmepumpen dann günstiger geladen und genutzt werden könnten.
"Smart Meter tragen zum Erfolg der Energiewende bei", sagt deshalb auch Andreas Habermehl vom Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH). Genau an dieser Stelle sieht er die gesicherte Kommunikationsverbindung zu den Energieversorgern als besonders wichtig an. Diese erhalten so auch von all denen, die Energie aus dezentralen Anlagen – beispielsweise kleinen Solaranlagen auf Hausdächern – ins Netz einspeisen die Daten des Verbrauchs und der Einspeisung. Parallel könne so auch der Netzzustand erfasst werden.
Grundsätzlich ist aber nicht nur das Geldsparen, sondern auch das Stromsparen an sich ein Ziel des Gesetzes zur Smart-Meter-Pflicht sowie eine bessere Abstimmung von Stromverbrauch an die Verfügbarkeit des Stroms aus erneuerbaren Energien – sowohl aus dezentralen als auch aus den großen überregionalen Netzen.
Großer Kritikpunkt Datensicherheit: Wie sichern die Geräteanbieter den Datenschutz?
Schon seitdem über intelligente Stromzähler diskutiert wird, ist auch die Sicherheit der Daten ein Thema. Denn nicht nur die Stromkunden selbst bekommen mehr Transparenz zu ihren Verbräuchen, sondern auch die Stromkonzerne haben Zugriff darauf. Vorgaben für eine ausreichende Datensicherheit hat das BSI erarbeitet. Die hohen Anforderungen an die Sicherheit sind laut Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einer der Gründe, dass sich die Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland so lange hingezogen haben. Dies habe zu einem europaweit einmaligen Sicherheitskonzept geführt.
"An den Datenschutz werden durch das BSI-Schutzprofil sehr hohe Anforderungen gestellt. Jedes Smart Meter Gateway muss zur Verschlüsselung der Daten einen Hardware-Chip verwenden, der sich von allen anderen eingesetzten Chips unterscheidet", erklärt Andreas Habermehl. Darüber hinaus könne ein Smart Meter Gateway nur vom Administrator zur Übertragung von Daten bewegt werden und zwar zunächst nur an dessen Adresse. Absolute Sicherheit könne aber auch dadurch noch nicht garantiert werden, gibt er zu bedenken. "Die Infrastruktur der intelligenten Messsysteme muss eng überwacht werden. Es müssen Antworten gegen potenzielle Angriffe und zur Behebung von Sicherheitslücken entwickelt werden", so Habermehl.
Gelten die Vorgaben zu Smart Metern auch für Gas und Wasser?
Grundsätzlich gelten die neuen Gesetzesvorgaben für alle Verbräuche, doch in der Anfangsphase der Umsetzung beziehen sich die neuen Messgeräte nur auf den Strom. Wann weitergehende Pflichten greifen und wann die dafür nötigen Geräte auf dem Markt sind, lässt sich heute noch nicht absehen.
"Die eigentlichen Verbrauchszähler werden auch in Zukunft von den jeweiligen Gewerken eingebaut. Diese werden dann entweder mit Kabel oder
über eine kabellose Verbindung mit dem Smart Meter Gateway verbunden, um auch deren Verbrauchswerte an das Backend des jeweiligen Versorgers zu liefern", erklärt der Fachmann vom ZVEH.
Wer baut die neuen Stromzähler ein und wie profitiert das Handwerk von den Smart Metern?
Zuständig für den Einbau der Smart Meter sind grundsätzlich die sogenannten Messstellenbetreiber, das sind fast immer die Stromnetzbetreiber. Doch sie beauftragen meist wiederum Handwerker. Vor allem die großen Messstellenbetreiber sind nach Aussage des ZVEH jedoch an der Zusammenarbeit mit größeren Vertragspartnern interessiert, um den Organisationsaufwand zu minimieren. "Oft wird dabei vorausgesetzt, dass die Inbetriebnahme des Messsystems weitgehend automatisch erfolgt. Dies bleibt jedoch abzuwarten. Sollte es Probleme bei der Erreichbarkeit über Funk- oder PLC-Verbindungen geben, könnte schnell der Ruf nach Fachkräften des Elektrohandwerks laut werden", sagt Andreas Habermehl.
Sofern der Zählerplatz zum Einbau der neuen Messtechnik umgebaut werden muss, können die Anlagenbetreiber, also die jeweiligen Gebäudebesitzer, selbst aussuchen, wen sie dann mit dem Einbau beauftragen – zum Beispiel einen Handwerker ihrer Wahl. Der ZVEH hat sich nach eigenen Angaben für dieses Wahlrecht im Gesetzgebungsprozess erfolgreich eingesetzt.
"Viele ältere elektrische Anlagen und Zählerplätze müssen vor dem Einbau eines Smart Meters von einer Elektrofachkraft auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Die Innungsbetriebe bieten hier den E-Check an und entscheiden dann ob eine Sanierung möglich ist oder ob Teile der Anlage komplett erneuert werden müssen", sagt Habermehl. Im Zuge eines Zählereinbaus ergebe sich also Beratungspotential – und zwar auch für andere Anpassungsmaßnahmen oder Erweiterungen, wie PV-Anlagen, Speicher oder Elektromobilität.