Steuer aktuell Innergemeinschaftliche Lieferung: Neue Steuerspielregeln starten erst am 1. Juli

Liefern Sie produzierte Waren an im EU-Ausland ansässige Unternehmer, ist diese Lieferung unter bestimmten Umständen umsatzsteuerfrei. Unter anderem müssen Sie nachweisen, dass die Ware tatsächlich ins EU-Ausland geliefert wurde. Dazu gibt es seit 1. Januar 2012 eigentlich neue Steuerspielregeln.

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Seit 1. Januar 2012 müssen Sie den Nachweis, dass die von Ihnen hergestellten Waren ins EU-Ausland gelangt sind, durch eine so genannte Gelangensbescheinigung nachgewiesen werden. Hier müssen entweder Sie oder Ihr Spediteur sich die Abnahme der Ware im EU-Ausland vom Abnehmer bestätigen lassen.

Übergangsregelungen bis 30. Juni 2012

Doch da das Finanzamt noch kein Muster für solch eine Gelangensbestätigung veröffentlicht hat und da viele Verbände ihren Spediteuren davon abraten, die Gelangensbestätigung für den Auftraggeber einzuholen, hat das Bundesfinanzministerium die Einführung der Neuregelung in zwei Schritten erst ab den 1. April 2012 und nun auf den 1. Juli 2012 verschoben (BMF, Schreiben v. 06.02.2011, Az.: IV D 3 – S 7134/12/10001).

T ipp: Bis zum 30. Juni 2012 wird es also nicht beanstandet, wenn Sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Beleg- und Buchnachweise nach den bis 31. Dezember 2012 gültigen Vorschriften erbringen. Hier genügt der Lieferschein oder dem CMR-Frachtbrief als Nachweis, dass die Ware im EU-Ausland angekommen ist. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .