Dem Inkasso-Unternehmen der umstrittenen Gewerbeauskunfts-Zentrale ist vom Verwaltungsgericht Köln die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen worden, weil es wiederholt gegen gerichtliche Auflagen verstoßen habe. Damit darf das Inkasso-Unternehmen kein Geld mehr eintreiben.

Die Gewerbeauskunfts-Zentrale mit Sitz in Düsseldorf, hinter der sich die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH verbirgt, ist im Handwerk kein unbeschriebenes Blatt. Wiederholt sind Unternehmer durch Schreiben der GWE in die Irre geführt worden. Wer das Formular für Eintragungen in eine Gewerbedatenbank unterschrieben zurückgeschickt hat, sah sich getäuscht. Denn es folgten eine saftige Rechnung und anschließend massive Mahnungen.
Der Trick: Mit ihrer Unterschrift waren die Handwerker einen Vertrag eingegangen, was im Kleingedruckten des unübersichtlichen Formulars kaum zu erkennen war.
Neue Masche: Änderungen im Formular
Das Landgericht Düsseldorf hat diese Masche als wettbewerbswidrig eingestuft und ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt. Das Urteil (Az.: 38 O 148/10) ist rechtskräftig. Allerdings hatte die GWE bisher durch geschickte Änderungen in ihrem Formular nach ähnlichen Urteilen immer wieder aufs Neue versucht, ihr Geschäftsgebaren fortzusetzen.
Damit könnte nun Schluss sein. Zumindest darf das von der GWE beauftragte Inkasso-Unternehmen nach Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln (Az.: L 1262/13) vorerst keine Mahnungen mehr eintreiben. Allerdings ist gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Köln eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Mün ster anhängig.
Die endgültige Entscheidung soll im April fallen, kündigte ein Sprecher des OVL Mün ster an. ste