Ab 2024 werden auf Speisen, die in Cafés, Imbissen oder Restaurants verzehrt werden, wieder 19 statt sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zumindest dann, wenn eine entsprechende Sonderregelung nicht verlängert wird. Nach Mecklenburg-Vorpommern hat nun auch Sachsen angekündigt, sich im Bundesrat für den Erhalt der Sieben-Prozent-Regelung einzusetzen.

Um Gastronomiebetriebe in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, befristet von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Neben der Gastronomie werden dadurch bis heute auch Bäcker, Konditoren oder Metzger entlastet, die zum Beispiel in Cafés oder Imbissen Speisen zum Verzehr anbieten. Die Sonderregelung läuft nach derzeitigem Stand zum Jahresende aus.
Im Juli warnte Bäckerpräsident Michael Wippler, dass die hohen Energiepreise und die Inflation den Bäckereien in Deutschland weiter schwer zu schaffen machen. "Unsere Betriebe stehen unter einem immensen Kostendruck", sagte er – und rief die Innungsbetriebe dazu auf, sich an der Kampagne #7%MehrWert zu beteiligen.
Mehrwertsteuer: Sachsen schaltet Bundesrat ein
Nach Mecklenburg-Vorpommern scheinen die Hilferufe der gastronomischen Betriebe nun auch in Sachsen erhört worden zu sein. Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass die Regelung um drei Jahre verlängert wird.
"Die anhaltend hohe Inflation sowie die gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten belasten viele Unternehmen sehr", sagte Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU). Gerade im ländlichen Raum seien Gastronomie- und Tourismusbetriebe wichtige Wirtschaftsfaktoren. Eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes könne die Betriebe vor weiteren Kostensteigerungen schützen und weitere Schließungen verhindern. Auch für die Kindergarten- und Schulverpflegung sei es wichtig, dass die Kosten nicht weiter steigen.
Mecklenburg-Vorpommern will dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer
Zuvor hatte bereits Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem eine dauerhafte Entfristung der Umsatzsteuerermäßigung gefordert wird. Sachsen hingegen will statt einer unbefristeten Verlängerung das Umsatzsteuerrecht vereinfachen und entbürokratisieren. "Das Umsatzsteuersystem in Deutschland ist zu kompliziert und von zu vielen Ausnahmen geprägt. Bevor weitere Ausnahmen dauerhaft hinzukommen, muss die Bundesregierung eine wirkliche Reform und Entbürokratisierung des bestehenden Umsatzsteuersystems auf den Weg bringen", so Schenk.
Der Sprecher des Sächsischen Handwerkstages, Andreas Brzezinski, begrüßte die Entscheidung seiner Landesregierung. Auch Lebensmittelhandwerker seien durch eine anhaltend hohe Inflation und gestiegene Energie- und Rohstoffkosten besonderen Belastungen ausgesetzt, ohne sich wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt zu haben. "Im Falle einer vorläufigen Beibehaltung der Umsatzsteuerbegrenzung auf sieben Prozent über das Jahr 2023 hinaus würden auch die betreffenden Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk zumindest vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt", so Brzezinski.
Scholz: Entscheidung erst Ende des Jahres
Bei einem Bürgergespräch im August äußerte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zurückhaltend zu einer möglichen Fortsetzung der Sonderregelung. Erst Ende des Jahres könne man mit Blick auf die weitere Finanzentwicklung sehen, "was da geht". Es gebe einen Haushaltsentwurf, und im November oder Dezember müsse der Bundestag schauen, ob er Geld habe oder nicht, so der Kanzler. fre
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