Leser sprechen Klartext Neue DHZ-Rubrik Tacheles: Industrie benachteiligt Uhrmacher

In dieser neuen Rubrik machen Leser ihrem Ärger Luft. Heute: Große Uhrenhersteller schneiden Uhrmacher von Ersatzteilen ab. Diese Benachteiligung hat System – und unterläuft das Recht auf Reparatur. Doch Handwerker werden bald vielleicht noch auf eine andere Weise geschädigt.

Uhrmacher bei der Arbeit: Das Recht auf Reparatur ist aus Sicht des Handwerks zweischneidig. - © Frank Muck

Mit Freude und Kummer habe er den Artikel "Recht auf Reparatur nur mit dem Handwerk" gelesen, schreibt ein Uhrmachermeister aus Thüringen in einem Brief an die DHZ-Redaktion. Er gibt zu bedenken, dass Juwelieren bzw. Uhrmachermeistern von den Lieferanten der Uhrenmarken sozusagen ein "Arbeitsverbot" auferlegt werde. Denn sie erhalten von vielen Herstellern keine Ersatzteile, selbst als Meisterbetriebe mit modernsten Werkstätten nicht. Ohne Erfolg wurde das Problem bei den Uhrenherstellern angesprochen. Deren Antwort: Der Kunde könne seine Uhr ja zum Hersteller senden, um sie dort reparieren zu lassen. Für den Uhrmachermeister ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung.

Industrie verhält sich tatsächlich restriktiv

Mit dieser Beschwerde hat die DHZ Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer des Zentralverbands für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik, konfrontiert. Er antwortet: "Die Uhrenindustrie vor allem aus dem Luxusgütersegment verfolgt bei Ersatzteilen eine Belieferungspolitik, die wie im Vertrieb sehr restriktiv ausgelegt ist." Damit hätten vor allem freie Uhrmacher ohne Vertriebsautorisierung für die jeweilige Marke häufig Schwierigkeiten, Original-Ersatzteile direkt beim Hersteller zu beziehen.

Der Autorisierungsprozess durch Lieferanten für einzelne Marken ist laut Dünkelmann zudem mit hohen Anforderungen verbunden. Diese umfassen die Qualifikation der Mitarbeiter, Teilnahme an speziellen Schulungen, Werkstattausstattung und Spezialwerkzeug muss auch vorhanden sein. "Außerdem ist die Zertifizierung häufig in definierte Service-Level unterteilt, bis zu denen die jeweilige Werkstatt für Servicearbeiten autorisiert und damit für die Ersatzteilbelieferung qualifiziert wird." Die notwendigen Investitionen in Werkzeuge, Werkstattausstattung und Schulungen seien entsprechend hoch.

Erschwerend komme hinzu, dass die Anforderung nicht nur zwischen den Herstellern, sondern teilweise sogar zwischen den einzelnen Marken innerhalb eines Konzerns unterschiedlich sind. "Damit müssen Handwerks-Betriebe, die ihren Kunden Servicearbeiten für ein breites Markenspektrum anbieten wollen, einen hohen Aufwand doppelt und dreifach betreiben", schreibt Dünkelmann.

Monopolisierung im Service

Einige Uhren-Hersteller beschränken sich bei der Autorisierung von Servicearbeiten und Belieferung von Ersatzteilen auf wenige Betriebe. Oder sie verzichten sogar gänzlich auf externe Partner. In diesen Fällen ist die Einsendung an den herstellereigenen Service oder den jeweils autorisierten Servicepartner erforderlich. Dünkelmann sagt: "Dies führt mitunter zu enorm langen Durchlaufzeiten und hoher Unzufriedenheit bei den Kunden, weil die Servicekapazitäten der Hersteller beschränkt sind." Ersatzteile seien hier generell nicht erhältlich: "Handwerksbetriebe werden vollständig ausgegrenzt."

Kein "Meisterbonus" für Betriebe

Der Zentralverband für Uhren weist noch auf ein weiteres Problem hin: "Die globale Perspektive konzerngesteuerter Marken oder weltweit agierender Uhrenmarken ist bedauerlicherweise wenig differenziert und es werden weltweit einheitliche Kriterien vorgegeben."

Weiter analysiert Dünkelmann: "Der sehr hohe Ausbildungsstandard, den die deutsche Ausbildung zum Uhrmacher und Uhrmachermeister findet in der Autorisierungspraxis beziehungsweise Belieferung mit Ersatzteilen keine Berücksichtigung." Ein Reparaturbetrieb in Indonesien müsse den gleichen Pflichtenkatalog abarbeiten wie der Meisterbetrieb in Berlin. "Das weltweit vermutlich mit führende Qualifikationsniveau eines deutschen Uhrmachermeisters wird schlicht ignoriert und schafft keine Erleichterungen."

"Das weltweit vermutlich mit führende Qualifikationsniveau eines deutschen Uhrmachermeisters wird schlicht ignoriert."

Hilfe durch den Verband

Dennoch versucht der Verband, seinen Mitgliedern so gut es geht zu helfen. Der Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik hat vor Jahren eine eigene Zertifizierung ins Leben gerufen. Das soll den Handwerksbetrieben der Branche die Arbeit administrativ erleichtern und Mehraufwand verringern.

Der auf diese Art "Zertifizierte Meisterbetrieb des Uhrmacherhandwerks" profitiere durch die Anerkennung durch mehrere Marken. Wesentlicher Vorteil sei die Anerkennung durch die Swatch Group Deutschland inklusive der Marken, Tissot, Rado, Longines, Omega und anderen. Seit kurzem hat auch Tag Heuer als erste Marke aus dem Luxusgüterkonzern LVMH die ZV-Zertifizierung anerkannt. Weitere Marken sollen laut Verband folgen.

Für teilnehmende Meisterwerkstätten bedeutet dies, dass sie mit einer Zertifizierung durch ihren Verband gleich für mehrere Marken die Service-Qualifikation und Belieferung mit Ersatzteilen erreichen. "Wir nehmen den Betrieben dadurch eine enorme Arbeit ab und geben ihnen gleichzeitig mit dem Titel Zertifizierter Meisterbetrieb ein hervorragendes Marketinginstrument an die Hand", so Dünkelmann.

Lobby und Arbeitshilfen

Neben der Zertifizierung erleichtere man den Mitgliedern den Zugang zu Ersatzteilen. "Zum einen führen wir regelmäßig und im Rahmen von Fachmessen Gespräche mit Uhrenlieferanten auch aus dem unteren und mittleren Preissegment, um den Mitgliedern einen barrierefreien Zugang zu Ersatzteilen zu ermöglichen", so Dünkelmann.

Der Zentralverband arbeitet mit einer Reihe von unabhängigen Ersatzteillieferanten zusammen, bei denen Mitgliedsbetrieb zum Teil Sonderkonditionen oder privilegierte Betreuung erhielten. "Zum anderen bieten wir im Mitgliederbereich eine Übersicht von über 350 Marken mit ihren aktuellen Serviceadressen an, um die Recherche zu erleichtern." Das sei eine klassische Verbandsleistung, die nicht jeder Mitgliedsbetrieb aufwändig für sich selbst machen müsse.

Recht auf Reparatur verfolgt richtige Ziele

Das Recht auf Reparatur verfolge laut Dünkelmann vom Grundsatz her richtige Ziele. "Für Uhrmacher würde es dazu führen, dass sie wieder freieren Zugang zu Ersatzteilen erhalten." Stand heute seien Uhren allerdings nicht im Anhang der erfassten Produktbereiche aufgeführt, wenngleich die Frage noch nicht final geklärt sei, ob Smartwatches betroffen sind.

"Ob eine smarte Uhr mit integrierter SIM-Karte als Mobilfunkgerät interpretiert werden kann, ist durchaus strittig", so Dünkelmann. Da die Liste der Produktbereiche von der Kommission durch einen delegierten Rechtsakt, also ohne Einbindung von Parlament und Rat, beliebig erweitert werden könne, könnten auch Uhren schon in naher Zukunft betroffen sein. Dünkelmann: "Die Kollegen aus dem Zweirad-Bereich sind ja auch aus dem Nichts im Laufe des letzten Jahres mit auf die Liste gekommen."

"Die Kollegen aus dem Zweirad-Bereich sind ja auch aus dem Nichts im Laufe des letzten Jahres mit auf die Liste gekommen."

Angst vor Reparatur durch Laien

Die praktische Umsetzung des Rechts auf Reparatur müsse man indes als mangelhaft bezeichnen, "weil die zu erwartenden Vorschriften beispielsweise eine ungeheure Bürokratie erzeugen werden". Die Pflichten, die in aller Regel dem Hersteller oder Importeur auferlegt werden, müssten zwangsläufig zu Preiserhöhungen bei den Produkten wie auch den Ersatzteilen führen. "Ob dies im Interesse der Kunden ist, darf bezweifelt werden. Im Gegenteil könnten die gestiegenen Reparaturkosten sogar abschrecken und der gewollte Nachhaltigkeitseffekt wird ad absurdum geführt."

Dünkelmann äußert noch eine andere Sorge: "Das Recht für jeden, auch für einen gänzlich unqualifizierten Betrieb und sogar den Laien, auf Zugang zu Ersatzteilen und erforderlichen Informationen ist eine zweischneidige Sache." In den Elektrohandwerken stellen sich viele Kollegen derzeit mit Recht die Frage nach der Sicherheit. "Ich persönlich möchte nicht, dass mein Nachbar an seinem Herd selbst rumschraubt oder den Akku seines E-Bikes repariert."

"Ich persönlich möchte nicht, dass mein Nachbar an seinem Herd selbst rumschraubt."

Aber auch unter Qualitätsaspekten würden die geplanten Regelungen Fragen aufwerfen – die dann ganz konkret das Uhrmacherhandwerk betreffen. "Mechanische Uhren sind feinmechanische Präzisionsinstrumente, teilweise echt Kunstwerke. Aber auch bei Quarzuhren kann Otto-Normalverbraucher unglaublich viel falsch machen und den Zeitmesser durch geringe Fehler unbrauchbar machen."

Wenn wirklich jeder Ersatzteile und Reparaturinformationen erhalten könne, werde gleichzeitig die Suche der Kunden nach einem echten Fachmann noch schwerer. Dünkelmann sagt: "Manch ein unterqualifizierter Hobby-Schrauber könnte sich berufen sehen, Uhrenreparaturen anzubieten."

Uhrmacher trauern Anlage A nach

Seitdem das Uhrmacherhandwerk nicht mehr in der Anlage A der Handwerksordnung ist, "darf sich ja quasi jeder als Uhrmacher bezeichnen". Die Enttäuschung von Kunden sei programmiert. "Für unsere Fachwerkstätten wird es umso wichtiger, die eigene Kompetenz und Qualifikation noch transparenter darzustellen", sagt Dünkelmann

In der neuen Rubrik "Tacheles" machen Leser ihrem Ärger Luft. Ob Chef oder Mitarbeiter, jeder Handwerker kann der Redaktion in einem kurzen Text sein Problem schildern. Die Redaktion prüft und bearbeitet den Inhalt, vertieft ihn aber nicht.

Haben auch Sie ein Thema, das Sie bewegt? Dann schreiben Sie unter dem Betreff "Tacheles" an kontakt@deutsche-handwerks-zeitung.de. Es gibt keinen Anspruch auf Veröffentlichung.