Forderung nach verbesserten Arbeitsbedingungen IG BAU fordert Hitzefrei ab 33 Grad – Baugewerbe widerspricht

Gewerkschaft will bei Extremhitze Baustellen stilllegen und Klima-Kurzarbeitergeld einführen. Arbeitgeber setzen auf flexible Lösungen statt fester Temperaturgrenze.

Bauarbeiter bei Hitze
In der Frage, ob es am Bau eine Temperaturgrenze für "Hitzefrei" geben sollte, sind sich Gewerkschaft und Arbeitgeber uneinig. - © Poguz.P - stock.adobe.com

Angesichts der aktuellen Hitzewelle hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gefordert, auf den Baustellen die Arbeit einzustellen. "Wenn das Thermometer über 33 Grad klettert, muss Schluss sein mit Arbeiten im Freien. Bei dieser Hitze reichen Sonnencreme, Wasser und Pausen nicht mehr aus", sagt Gewerkschafts-Vize Carsten Burkhardt in Frankfurt.

Klima-Kurzarbeit statt "Schlechtwetter"

Die Gewerkschaft erneuert ihren Vorschlag, das bereits für die Wintermonate vorhandene Saison-Kurzarbeitergeld das ganze Jahr über anzuwenden. Die Beschäftigten hätten dann auch bei Hitze Anspruch auf Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur, das mindestens 60 Prozent des Nettolohns beträgt. Im Winter ist die Leistung auch als "Schlechtwettergeld" bekannt, wenn bei Frost, Schnee oder Glätte nicht gearbeitet werden kann. 

"Hitzeschutz ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht", betont der Gewerkschafts-Vize. "Der menschengemachte Klimawandel schlägt voll durch. Schon länger beobachten wir, dass die Winter wärmer werden und dass Schlechtwettergeld nicht mehr so in Anspruch genommen wird wie früher." Mit einem Klima-Kurzarbeitergeld könne man ganzjährig auf Wetterereignisse reagieren, die ein Arbeiten nicht mehr zulassen.

Arbeitgeber gegen starre Temperaturgrenze für Hitzefrei

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) lehnt eine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei ab. "Ein pauschaler Arbeitsstopp birgt erhebliche Risiken: Baustellen müssen sorgfältig gesichert werden, Bauwerke könnten Schaden nehmen, angelieferter Beton lässt sich nur begrenzt verarbeiten", warnt Heribert Jöris, Geschäftsführer Tarif- und Sozialpolitik im ZDB. Zudem drohten Vertragsstrafen oder der Verlust behördlicher Fristen, die sich nicht kurzfristig verschieben lassen.

Arbeitsstopp liegt in Verantwortung der Bauunternehmen

Ob Bauarbeiten bei Hitze unterbrochen werden, müsse stets anhand der konkreten Bedingungen vor Ort entschieden werden und liege in der Verantwortung des Bauunternehmens, betont Jöris. "Oft gibt es praktikable Maßnahmen, die Arbeit erträglicher zu gestalten – etwa Sonnensegel, längere Pausen oder die Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Tagesabschnitte." Bei Tätigkeiten im Tunnelbau oder in Kellergeschossen herrschten zudem selbst bei 33 Grad Außentemperatur häufig weiterhin angenehme Arbeitsbedingungen.

"Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch ohne feste Temperaturgrenzen verantwortungsvoll handeln und gemeinsam tragfähige Lösungen finden", so Jöris. Komme es dennoch zu einem witterungsbedingten Arbeitsausfall, greife die im Tarifvertrag verankerte pauschale Zuschlagsregelung, um mögliche Lohneinbußen abzufedern.

Hohes Hautkrebsrisiko durch Sonneneinstrahlung für Freiluftarbeiter

Arbeiten in der Sonne birgt hohe Gesundheitsrisiken, vor allem für Freiluftarbeiter. Nach der Lärmschwerhörigkeit ist weißer Hautkrebs auf dem Bau seit Jahren die zweithäufigste Berufskrankheit. Die BG Bau verzeichnete 2024 knapp 3.000 Verdachtsanzeigen auf diese Krebsart, die vor allem durch starke Sonneneinstrahlung entsteht. Gerade für Arbeiter an der Luft heißt es: Unbedingt vorsorgen. dpa/uls