4. Gefahrtarif der BG Bau Holzfertigbau: Wiedersehen vor Gericht

Auch ein halbes Jahr nach Einführung des 4. Gefahrtarifs kocht der Streit zwischen Holzfertigbauern und der BG Bau. Eine friedliche Lösung scheint nicht in Sicht. Warum die Neuordnung noch immer für Ärger sorgt.

Zimmerermeister Joachim Saile in seinem Betrieb.
Joachim Saile wehrt sich gegen die erhöhten Beiträge zur Berufsgenossenschaft. - © privat

Joachim Saile ist wütend. Seit 28 Jahren leitet der 65-Jährige das Abbundzentrum Bodenseekreis, seit Jahren schneidet er mit seinen 15 Mitarbeitern Bauholz auf computergesteuerten Maschinen zu und fertigt Bauelemente vor, sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Bau.

"Wir arbeiten meist für Zimmereien aus der Region", beschreibt der Zimmerermeister aus Heiligenberg. Alle Arbeiten werden ausschließlich in der Halle erledigt, keiner der Mitarbeiter geht je auf die Baustelle. Die vorgefertigten Elemente holen die Kunden entweder selber ab oder lassen sie von einer Spedition liefern. Entsprechend gering ist das Unfallrisiko in Sailes Betrieb. In den vergangenen acht Jahren habe es keinen einzigen meldepflichtigen Arbeitsunfall gegeben, sagt der Chef stolz.

Dennoch zahlt er seit Anfang des Jahres doppelt so hohe Beiträge an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) wie bisher. Statt rund 16.000 Euro seien es nun 32.000 Euro.

Neuordnung sorgt für Ärger

Schuld daran ist der neue, 4. Gefahrtarif der BG, der auch ein halbes Jahr nach Einführung für Aufregung sorgt.

Während die gut 12.000 Zimmereien in Deutschland mehrheitlich von der Neuordnung profitieren, zahlen 200 Holzfertigbauer bis zu 100 Prozent mehr für die Unfallversicherung ihrer Beschäftigten.

Der Grund ist ihre Sonderstellung im System. Holzfertigbauer bilden bei der BG keinen eigenen Gewerbezweig, sondern werden aufgrund der technologischen Nähe den Zimmerern zugeordnet. Im alten Gefahrtarif gehörten sie zur Tarifstelle 200, der Gruppe Bauausbau und Fertigteilherstellung. Dort hatten sie eine vergleichsweise niedrige Gefahrklasse von 6,89. Im neuen Gefahrtarif bei den Zimmerern haben sie nun eine Gefahrklasse von 14,59. Je höher aber die Gefahrklasse, desto höher auch der Beitrag zur BG.

Holzfertigbau ist erwünscht

Die Entscheidung der BG, den Holzfertigbau so einzuordnen, kann Konstantin zu Dohna nicht nachvollziehen. "Politisch und gesellschaftlich ist Holzfertigbau gewünscht. Diese Entscheidung der BG geht aber in eine komplett andere Richtung", wundert sich der Geschäftsführer des Deutschen Holzfertigbau-Verbands.

Beitragserhöhung zur Unzeit

Seit Jahren steigen sowohl die Quoten an Wohn- als auch an Nichtwohngebäuden in Holzbauweise, zeigt der Lagebericht Holzbau 2024. Allerdings sind im gewerblichen Hochbau im Zeitraum von 2021 bis 2023 die Auftragseingänge laut Ifo-Institut um gut 20 Prozent gesunken. Mehr als 46 Prozent der Firmen klagen über zu wenige Aufträge. Eine Erhöhung der BG-Beiträge ums Doppelte kommt also für die Holzfertigbauer zur Unzeit.

Abbundunternehmer Saile hat zwar weiterhin eine gute Auftragslage. "Aber wenn man sich das mal ausrechnet: Dieser Tarif gilt für die nächsten sechs Jahre, und das mal 16.000! Das ist Geld, das ich sonst in meine Firma investieren könnte!" Er wehrt sich gegen diese Tarifgestaltung, die er als "von sehr weit oben" beschreibt. Mit rund 50 Betrieben hat er sich zur Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH) zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie für gerechte Beitragsbedingungen der Berufsgenossenschaften kämpfen.

Doch die BG Bau sieht die Lage anders. Die Art der Arbeitsunfälle in den Produktionshallen sei mit denen auf Baustellen vergleichbar, sowohl hinsichtlich der Unfallereignisse, -häufigkeiten, -kosten sowie der Präventionserfordernisse. Abbundarbeiten wie in Sailes Betrieb seien ein Teilbereich des Zimmererhandwerks. "Der seit Januar 2024 geltende 4. Gefahrtarif der BG Bau wurde von unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung – trotz dortiger Intervention der Verbände des Fertigbaus – für rechtmäßig erklärt und in der Folge genehmigt", betont die BG.

Dennoch haben Saile und viele der 200 betroffenen Betriebe Widerspruch eingelegt und einige sind bereit zu klagen. Eine Sammelklage ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. "Wenn aber erst einmal drei, vier Gerichtsurteile gesprochen wurden, könnte das die BG davon überzeugen, die Neuordnung der Gefahrtarife zu revidieren", äußert Konstantin zu Dohna eine leise Hoffnung. Nach den Belastungsziffern, so ist er überzeugt, müssten Zimmerer und Holzfertigbauer mit dem Bauwerksbau in einer gemeinsamen Tarifstelle zusammengefasst werden. Alternativ könnte sich der DHV-Geschäftsführer einen eigenen Gewerbezweig für die Holzfertigbauer vorstellen.

Kein eigener Gewerbezweig

Doch dem erteilt die BG eine Absage. "Die Anzahl der Unternehmen, die Holzfertigbau als Gegenstand haben, ist bei Weitem zu gering, um eine eigene Tarifstelle begründen zu können", argumentiert sie. Auch gegen eine gemeinsame Tarifstelle mit dem Bauwerksbau habe sich die Vertreterversammlung bewusst entschieden. Zum Zeitpunkt ihres Beschlusses habe sich die Belastungsziffer der Zimmerer – also der Quotient aus Belastungen und Einnahmen im Gefahrtarif – nicht in ausreichendem Maße der Tarifstelle Bauwerksbau angenähert, so die BG.

Weil Betroffene und BG so unterschiedliche Sichtweisen haben, rechnet zu Dohna damit, dass Gerichte über die Gruppierung der Holzfertigbauer entscheiden müssen. Die Schwierigkeit liege in der Unterschiedlichkeit der Betriebe. Vom Vier- bis 500-Mann-Betrieb reiche die Bandbreite, von Unternehmen, die nur einen Teil in der Halle vorfertigen und viel Zeit auf Baustelle arbeiten bis hin zu Firmen wie die von Joachim Saile, die ausschließlich in der Halle fertigen.

Konstantin zu Dohna warnt: "Wenn die Gerichte eine Gruppierung ablehnen, wird die BG ihre Entscheidungen über die Widersprüche treffen. Und dann muss jeder Unternehmer einzeln Klage erheben. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig.

Kein Wechsel von BG Bau zu BGHM

Die BG Bau lehnt es ab, für die Holzfertigbauer eine eigene Tarifstelle zu begründen. Zu gering sei deren Anzahl. Unternehmer wiederum verweisen auf eine entsprechende Tarifstelle bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Doch ein Wechsel von einer BG zur anderen ist nicht möglich. Die BGHM schreibt hierzu auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung:

Den gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden bei deren Gründung alleinige Zuständigkeiten für bestimmte Gewerbezweige zugewiesen. Diese Zuweisungen bilden auch die Grundlage für die Bestimmung der Zuständigkeiten für insbesondere aus dem wirtschaftlichen Wandel und der technischen Entwicklung hervorgehende veränderte bzw. neuartige Gewerbezweige. Diese Zuständigkeitsordnung ist durch die Sozialgerichtsbarkeit, aber auch das Bundesverfassungsgericht, wiederholt als rechtmäßig bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ihm eingeräumte Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften bislang nicht genutzt. Die gesetzliche Zuständigkeit für den Holzfertigbau liegt hiernach bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und ist nicht disponibel.

Ein "Umziehen" des Holzfertigbaus zu einer anderen Berufsgenossenschaft ist deshalb nicht möglich. Eine "Überweisung" von einer Berufsgenossenschaft zu einer anderen setzt nämlich voraus, dass die "aufnehmende" Berufsgenossenschaft für das zu überweisende Unternehmen sachlich zuständig ist, was hier jedoch, wie ausgeführt, nicht der Fall ist. Eine Überweisung ganzer Gewerbezweige sieht das Gesetz im Übrigen nicht vor.