Steuernachforderungen Hohe Zinsen muss man nicht akzeptieren

Verlangt das Finanzamt Nachzahlungen auf Steuerbeträge, kommen zu den Steuerschulden meist Zinsen mit dazu – egal, ob die verspätete Steuerfestsetzung an der Behörde oder am Schuldner liegt. Gegen diese Praxis kann man jedoch Einspruch einlegen.

Ganze sechs Prozent Zinsen müssen Steuerzahler auf Nachforderungen vom Finanzamt normalerweise bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn den Steuerzahler gar keine Schuld an der verspäteten Steuerfestsetzung trifft.

"Da dieser Zins am Markt schon lange nicht mehr erzielt werden kann, ärgern sich viele Steuerzahler über diesen hohen Zinssatz", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.  Doch nun gibt es Aussicht auf Änderung dieser Praxis.

Rechtzeitig Einspruch einlegen

Bislang hat der Bundesfinanzhof den Zinssatz zwar bestätigt (Az.: I R 80/10). Mittlerweile ist aber erneut Klage gegen die sogenannte Vollverzinsung vor dem Finanzgericht Düsseldorf eingelegt worden (Az.: 12 K 2497/12 AO).

"In Fällen, in denen es zu einer Steuernachforderung mit Verzinsung gekommen ist, sollten Betroffene rechtzeitig Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen", rät Käding. Zur Begründung sollte das Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf genannt werden. Zwar werden die Zinsen dann zunächst trotzdem fällig, der Steuerbescheid kann gegebenenfalls aber später noch geändert werden. dhz/dpa