Haben Sie private Kunden, die im Januar oder Februar 2013 mehr als 6.000 Euro für Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt an Ihr Unternehmen zahlen müssen? Wenn ja, sollten Sie Ihre Kunden darüber informieren, dass Abschlagszahlungen im Jahr 2012 noch einen üppigen Steuervorteil bringen können.
Für die abgerechnete Arbeitsleistung erhalten Ihre Kunden für Arbeiten in deren Privathaushalt 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr auf ihre persönliche Steuerschuld angerechnet.
Begünstigt sind pro Jahr also nur Leistungen bis 6.000 Euro (20 Prozent davon = 1.200 Euro Anrechnung). Warum Abschlagszahlungen im Jahr 2012 einen Steuervorteil bringen, verdeutlicht das folgende Beispiel.
Beispiel: Im Februar 2013 schließen Sie eine Dachsanierung bei einem Kunden ab. Kostenpunkt nur für die Arbeitsleistung: 11.000 Euro. Zahlt der Kunde die Leistungen erst im Jahr 2013, gibt das lediglich eine Anrechnung von 1.200 Euro (11.000 Euro x 20 Prozent = 2.200 Euro, maximal aber 1.200 Euro).
Alternative: Leistet der Kunde dagegen bereits in 2012 eine Abschlagszahlung von 5.000 Euro, winkt im Jahr 2012 eine Steueranrechnung von 1.000 Euro (5.000 Euro x 20 Prozent) und im Jahr 2013 bei Zahlung der rechtlichen 6.000 Euro eine zusätzliche Anrechnung von 1.200 Euro.
Tipp: Mit diesem Tipp sorgen Sie für zufriedene Kunden, für optimale Werbung durch Mundpropaganda zufriedener Kunden und kommen nebenbei noch schneller an Ihr Geld. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
