Ordnungswidrigkeitengesetz Höhere Geldstrafen für Unternehmen

Verstößt ein Unternehmen gegen ein Gesetz, muss es nach dem Ordnungswidrigkeitengesetzes Strafen von bis zu einer Million zahlen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist das zu wenig. Sie fordert die Bußgeldhöhe auf zehn Millionen Euro zu erhöhen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) empfahl Deutschland das Bußgeld für Gesetzesverstöße von Unternehmen auf eine abschreckende Höhe anzuheben. Bisher kann der Staat nur mehr fordern, um die Gewinne eines Betriebes zum Beispiel durch Bestechung abzuschöpfen.

Nach einem Entwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll das Bußgeld nun bis zu zehn Millionen Euro betragen. "Angesichts der insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität erzielten Vermögensvorteile erscheint der geltende Bußgeldrahmen nicht mehr angemessen", begründet die Justizministerin den Vorstoß nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die neue Regelung soll für alle Verstöße von Führungskräften, etwa Schmiergeldzahlungen, gelten. dhz