Seit dem 1. April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit gilt auch ein neuer Bußgeldkatalog, der unter anderem für Parksünder höhere Strafen vorsieht. Seit über 20 Jahren waren die Gebühren nicht gestiegen.

Parksünder und rücksichtlose Radfahrer müssen ab sofort mehr bezahlen, wenn sie gegen die neue Straßenverkehrsordnung verstoßen. Zehn Euro werden seit dem 1. April fällig, wenn ein Autofahrer im Halteverbot parkt. Auch wer mit dem Rad die Verkehrsregeln mißachtet, muss tiefer in die Tasche greifen. Bis zu zehn Euro mehr als bisher sind bei einem Delikt zu bezahlen. Die Bußgelder waren seit 1990 nicht mehr angepasst worden.
Falschparken wird teurer
Die Frage, ob ein Strafzettel bei einem längeren Halt günstiger sein könnte als ein Parkschein stellt sich nun nicht mehr. So werden bereits für eine Stunde Parken ohne Berechtigung zehn Euro fällig. Bei einer Parkdauer von mehr als drei Stunden sind es sogar 30 Euro.
Bis zu 30 Euro muss künftig auch ein Radfahrer zahlen, wenn er in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg nicht vom Rad absteigt. 15 bis 30 Euro werden auch erhoben, wenn Radfahrer auf der Straße eine eigene Fahrbahn nicht nutzen. Radler, die einen Radweg oder eine Einbahnstraße in nicht zugelassener Richtung befahren, müssen mit 20 bis 35 Euro rechnen.
Was sich sonst noch zum 1. April geändert hat, können Sie hier nachlesen. sg