Steuertipp Hochwasser: Steuerliche Rücklage für Ersatzbeschaffung

Das Warenlager eines Handwerksbetriebs wurde durch ein Hochwasser komplett zerstört. Trotz der Zahlung der Versicherung wird frühestens im Jahr 2017 – wenn nicht sogar später – mit dem Bau eines neuen Warenlagers begonnen. Welche steuerlichen Besonderheiten geltend für die Versicherungszahlung?

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Die Zahlung der Versicherung ist grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen. Da die Zerstörung des Warenlagers jedoch auf höhere Gewalt (Hochwasser) zurückzuführen ist, profitiert der Unternehmer von den Regelungen der Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR.

Regeln zur Rücklage für Ersatzbeschaffung

Schritt 1: Haben Sie am Jahresende 2016 noch keine Ersatzbeschaffung vorgenommen, müssen Sie die stillen Reserven ermitteln.

  Versicherungsleistung für vom Hochwasser zerstörte betriebene Wirtschaftsgüter ……. Euro
- Buchwerte der zerstörten Wirtschaftsgüter ……. Euro
= Positiver Betrag = stille Reserven für Rücklagenbildung ……. Euro

Schritt 2: In Höhe dieser stillen Reserven bilden Sie 2016 eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6. EStR. 

Schritt 3: Planen Sie je nach Wirtschaftsgut, für das Sie die Versicherungsleistung erhalten haben, eine Ersatzbeschaffung innerhalb der vorgeschriebenen Zeitgrenzen (BFH, Urteil v. 12.1.2012, Az. IV R 4/09; Entwurf R 6.6. Abs. 4 EStR 2013).  

  Bewegliche Wirtschaftsgüter Grundstücke Gebäude
Zeitfenster für Ersatzbeschaffung 4 Jahre 4 Jahre 6 Jahre

Wird dieses Zeitfenster nicht für eine Ersatzbeschaffung genutzt, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen.  

Schritt 4: Bei Ersatzbeschaffung in dem vorgeschriebenen Zeitfenster ist die Rücklage für Ersatzbeschaffung aufzulösen. Damit dadurch kein Gewinn entsteht, mindern sich gleichzeitig die Anschaffungskosten des Ersatzwirtschaftsguts um die Höhe der Rücklage. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.