Hochwasser

Unternehmer, die durch ein Hochwasser geschädigt wurden, können auf steuerliche Vergünstigungen und Vereinfachungen hoffen. Hier einige der wichtigsten Hilfestellungen, die der Staat Hochwasseropfern gewährt.

Verlust von Buchhaltungsunterlagen: Wurden betriebliche Belege durch ein Hochwasser vernichtet, soll das Unternehmen nicht schlechter gestellt werden als ein Unternehmer mit Belegen. Mit anderen Worten: Selbst ohne Belege gibt es einen Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug. Tipp: Der Verlust der Buchhaltungsunterlagen sollte dem Finanzamt umgehend angezeigt werden (schriftlich oder telefonisch).

Stundung/Vorauszahlungen: Benötigt ein vom Hochwasser geschädigtes Unternehmen jeden Cent für den Wiederaufbau, können beim Finanzamt Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sollen großzügig behandelt werden.

Sonderabschreibungen: Beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude winkt eine Sonderabschreibung von 30 Prozent, bei zerstörten Anlagevermögen sogar bis zu 50 Prozent.

Hier einige Links zu Hilfen bei Hochwasser: