Modernisierungsumlage, Förderung & Co Heizungsgesetz: Diese Details sollen ins Gesetz

Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz die letzten offenen Punkte geklärt. Diese sollen nun in den Gesetzesentwurf eingearbeitet und Anfang Juli beschlossen werden. Darauf haben sich die Regierungsparteien geeinigt.

Bei Anschaffung einer klimafreundlicheren Heizung will der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten übernehmen. - © Robert Poorten - stock.adobe.com

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Details im Gebäudeenergiegesetz verständigt. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. "Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

"Mit diesem Verhandlungsergebnis haben wir die fundamentalen Änderungen am Gesetzesentwurf konkretisiert und werden nun ein praxistaugliches und technologieoffenes Gesetz auf den Weg bringen", fügten die beiden stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Carina Conrad und Lukas Köhler hinzu.

SPD und Grüne betonten darüber hinaus die soziale Verträglichkeit. "Menschen mit wenig Einkommen können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten", teilten die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch mit. Mit Blick auf die Kosten für Mieterinnen und Mieter sagten die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Matthias Giersch und Verena Hubertz: "Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch gibt."

Die Vertreter der Fraktionen wiesen wie in den Leitplanken schon vereinbart außerdem darauf hin, dass im Mittelpunkt der Einigung eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung stehe. Sie müsse für große Kommunen spätestens 2026 und für kleinere Kommunen 2028 vorliegen. "Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann", heißt es weiter. Das sieht die Einigung im Detail vor:

Modernisierungsumlage

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass die Modernisierungsumlage auf zehn Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die "Leitplanken" sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.

Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.

Förderung

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.

Gasheizungen

Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Gasheizungen sollen aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen" betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.

Bereits in den Leitplanken verständigte sich die Koalition darauf: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.

Für den Einsatz von Wasserstoff müssen Netze umgebaut werden. Es soll verpflichtende Vereinbarungen zwischen Kommune und Gasnetzbetreiber mit Zwischenzielen geben. Eine wichtige Rolle soll die Bundesnetzagentur spielen. Welche Rolle "grüner" Wasserstoff in Zukunft im Wärmebereich spielt, ist auch aus Kostengründen offen. Dazu kommt, das große Mengen bei der Umstellung der Industrieproduktion benötigt werden. Die Grünen sind hier skeptisch. Der FDP war diese "Technologieoffenheit" wichtig.

Beratung

Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf soll bis Ende der Woche angepasst werden. Am Montag soll es im Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Das Gesetz könnte dann bis zum 7. Juli vom verabschiedet werden.

Ganz sicher scheint das nicht zu sein – FDP-Fraktionsvizechef Christoph Meyer erklärte, man müsse den neuen Gesetzestext abwarten. "Wir werden sehr genau prüfen, wie die Vereinbarung als Änderungsvorschläge durch Robert Habecks Ministerium umgesetzt wird. Davon ist abhängig, ob wir nächste Woche das Heizungsgesetz abschließend beraten können."

Das Gesetz muss auch den Bundesrat passieren. Dieser muss aber formal nicht zustimmen – sein Einfluss ist damit vergleichsweise gering. Ob es das Gesetz noch vor der Sommerpause durch die Länderkammer schafft, ist offen. dpa/bir