Vorsorge beim Arbeiten in der Sonne Hautkrebs-Vorsorge: Auf dem Bau bald Pflicht?

Jährlich erkranken hunderttausende Deutsche an hellem Hautkrebs. Betroffen sind vor allem Menschen, die viel im Freien arbeiten. Das Arbeitsministerium plant nun verpflichtende Hautscreenings. Kritik an der Idee kommt vom Baugewerbe.

Jessica Baker

Bauarbeiter müssen sich bei der Arbeit im Freien besonders vor der Sonne schützen. Diskutiert wird nun über eine verpflichtende Hautkrebs-Vorsorge. - © Smileus/Fotolia.com

Wer viel draußen arbeitet, ist im Sommer starker UV-Strahlung ausgesetzt. Wer sich dabei nicht richtig schützt, kann an Hautkrebs erkranken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant nun ein verpflichtendes Hautscreening für betroffene Arbeitnehmer. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sieht in der Umsetzung jedoch große Probleme für Betriebe.

Verpflichtende Vorsorge nicht praxistauglich

Nach den Plänen des zuständigen Ausschusses im Arbeitsministerium sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Zeitraum Mai bis September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, zu einer jährlichen Hautkrebs-Vorsorge. Dabei sollen Körperbereiche die dem Sonnenschein ausgesetzt sind, gegebenenfalls auch der gesamte Körper, untersucht werden. Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären laut ZDB von einer solchen Vorsorge betroffen sowie Beschäftigte der Gastronomie und der Landwirtschaft. Der Verband rechnet mit Milliardenkosten für die Betriebe.

Die Kritik richtet sich nicht gegen die Untersuchung an sich, sondern gegen die Pflicht der Vorsorge. "Jedem betroffenen Arbeitnehmer wird automatisch eine Hautscreening angeboten. Er sollte dann selbst entscheiden können, ob er es wahrnimmt", sagt Heribert Jöris, Leiter des Geschäftsbereichs Sozial- und Tarifpolitik beim ZDB, "wenn der Arbeitnehmer das Angebot nicht wahrnimmt, darf er laut den Plänen nicht mehr auf die Baustelle. Ich halte diese Regelung nicht für praxistauglich." Das ganze führe schlussendlich dazu, dass nicht mehr gebaut werden kann, warnt der ZDB.

Frühzeitige Vorsorge spart Geld

"Das sind bisher alles nur Ideen, um die Prävention vernünftig zu gestalten. Dabei sollte auch daran gedacht werden, dass die Betriebe bei frühzeitiger Vorsorge auch Geld sparen", sagt Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, "Je früher eine mögliche Erkrankung erkannt wird, desto bessere die Heilungschancen und desto geringer die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung." Im Fall einer Berufskrankheit greift die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge allein vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Dass frühzeitige Vorsorge wichtig ist, daran zweifelt auch der ZDB nicht. Allerdings gebe es bereits jetzt umfangreiche Präventionsmaßnahmen. Der Verband weist darauf hin, dass schon heute jährlich rund 450.000 Beschäftigte durch den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft regelmäßig untersucht werden. Dabei wird auch ein Hautscreening vorgenommen.

Eigenverantwortung der Arbeiter gefragt

"Wir halten die Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten an dieser Stelle für am wichtigsten. Hier kann mit E-Learning und der modernen Digitalmedizin mehr erreicht werden als mit Pflichtuntersuchungen. Eine App, die die Beschäftigten darüber informiert, wie sie sich am besten schützen können, ist der bessere Weg", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, "Die Beschäftigten sind es, die darauf achten müssen, ob sie entsprechenden Sonnenschutz verwenden oder im Sommer doch lieber mit freiem Oberkörper und kurzen Hosen auf den Baustellen erscheinen, was sie laut Arbeitsschutz sowieso nicht dürften."

Heller Hautkrebs rückt in den Fokus

Neu ist die Diskussion nicht. Seit Jahren wird immer wieder über geeignete Präventionsmaßnahmen debattiert, um Arbeiter ausreichend vor der UV-Strahlung zu schützen. 2005 war die Aufnahme der natürlichen optischen Strahlung in die Europäische Richtlinie, die auch als "Sonnenschein-Richtlinie" bekannt wurde, im Gesetzgebungsprozess gescheitert. 2009 wurde ein erneuter Vorschlag unter Protesten des Baugewerbes fallen gelassen. Seitdem heller Hautkrebs 2015 in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen wurde, wird das Thema wieder stärker diskutiert. Die Anhörung im Arbeitsministerium ist noch für diesen Sommer geplant. Dann entscheidet sich, ob und wie die Pläne weiter verfolgt werden.

Weitere Informationen zu Prävention gibt es auf der Internetseite der BAuA.

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