Ob Fotograf, Gebäudereiniger oder Imbissbudenbesitzer – Selbstständige, deren Verdienst nicht reicht, um über die Runden zu kommen, sollen nicht mehr so einfach Gelder von der Bundesagentur bekommen. Vorschlägen der BA zufolge sollen sie zusätzlich weniger Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen.

Derzeit beziehen bundesweit rund 125.000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichen. Das will die Bundesagentur jetzt einschränken.
Kein Hartz IV für unrentable Geschäftsmodelle
Bisher sind es nur Pläne der Bundesagentur für Arbeit (BA), aber diese wirken bereits recht konkret: Wer sein Einkommen als Selbstständiger durch Leistungen der BA aufstocken will, weil es nicht für den Lebensunterhalt reicht, soll es künftig schwerer haben. Wie interne Vorschläge von Mitarbeitern der BA vorsehen, die nun bekannt wurden, sollen Selbstständige nur noch für eine Übergangsfrist Hartz IV zusätzlich zu ihrem Einkommen bekommen.
Konkret sehen die Vorschläge vor, Selbstständige maximal zwei Jahre mit Hartz-IV-Leistungen zu unterstützen. "Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden", heißt es in dem internen Papier.
"Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen", sagte BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt. Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen. "Wenn sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, sollte man wieder einen regulären Job wahrnehmen", sagte Alt.
Weniger Betriebsausgaben abziehen
Auch sollen Selbstständige nach den Bundesagentur-Vorschlägen künftig – anders als im Steuerrecht – nur noch 30 Prozent ihrer jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen. Es könne nicht sein, dass sich Freiberufler mit hohen Ausgaben arm rechneten, um sich so einen Anspruch auf Hartz IV zu sichern.
Als Beispiel nannte Alt den Fall eines Fotografen, der sich eine Fotoausrüstung für rund 10.000 Euro zulegte und auf diese Weise seinen Gewinn so stark schmälerte, dass er zu einem Fall für das örtliche Jobcenter wurde.
Ziel: weniger Bürokratie
"Wir haben auch Fälle, wo aufstockende Selbstständige mehrere Mitarbeiter beschäftigen", schilderte Alt und weist darauf hin, dass eine Neufassung des entsprechenden Paragrafen nötig wäre, weil Jobcenter-Mitarbeiter oft nicht einschätzen könnten, wann sich das Geschäftsmodell rechnet, wenn der Selbstständige etwa einen Mitarbeiter einsparen würde. Daher seien klare Regelungen nötig.
Die in einem 63-seitigen Papier zusammengefassten Vorschläge stammten zum überwiegenden Teil von Jobcenter-Mitarbeitern, die sich davon eine Entlastung bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen erhofften. Die Vorschläge zur Entbürokratisierung sind laut Alt jedoch ganz im Sinne des BA-Vorstandes. Das letzte Wort hat hierbei der Gesetzgeber. dpa/dhz