Die Bundesregierung berät am 10. Juni über den Gesetzesentwurf für die kaufrechtliche Mängelgewährleistung. Der Bundesrat hat bereits Nachbesserungen gefordert. Vertreter des Handwerks kritisieren weiterhin bestehende Rechtsunsicherheiten.
Mareike Knewitz

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD haben die Parteien angekündigt, Handwerker in der Mängelgewährleistung zu stärken. Vorgesehen war, sie nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen zu lassen. Dazu hat die Bundesregierung am 2. März einen Gesetzesentwurf beschlossen – der Bundesrat hat hierzu bereits Stellung bezogen. Vertreter aus dem Handwerk sehen dringenden Nachbesserungsbedarf. Über den Gesetzesentwurf wird heute, am 10. Juni 2016 im Bundestag in Erster Lesung beraten.
Bedrohung für das Handwerk
Die Initiative "Mit einer Stimme“, die die bisherige Gesetzeslage als existenzbedrohend für das Handwerk bewertet, sieht gravierende Defizite im Regierungsentwurf. Kritisch sei, dass ein Abschnitt aus dem Referentenentwurf im Entwurf der Bundesregierung ersatzlos gestrichen wurde. Dieser habe nicht nur den Einbau mangelhafter Produkte, sondern auch einen Mangel durch die Veränderung einer Sache geregelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn beispielsweise ein Maler eine Wand streicht. Gegen die Herausnahme des Abschnitts werde die Initiative weiter vorgehen, da dadurch Branchen wie die der Maler ausgenommen wären.
Für Thomas Böhmler, Leiter eines großen Handwerksbetriebs in München, ist der Regierungsentwurf nicht, wie von der Koalition versprochen, handwerksfreundlich: "Der Regierungsentwurf ist – wenn überhaupt – ein erster Schritt in die richtige Richtung, hätte jedoch weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit für das Handwerk zur Folge. Es würde das Handwerk in der aktuellen Fassung in zwei Lager spalten.“
Regelung AGB-fest machen
Auch der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf. Er empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 22. April, den Nacherfüllungsanspruch, den der Handwerker gegenüber dem Hersteller hat, AGB-fest zu gestalten.
Zudem empfiehlt er, die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung von der Reform des Bauvertragsrechts zu trennen, um Handwerker im Ein- und Ausbaufall mangelhaften Materials noch in dieser Legislaturperiode rechtlich zu stärken. Denn die Gesetzgebung im Bauvertragsrecht wird sich voraussichtlich noch verzögern, befürchtet der Bundesrat.
Richtige Akzente gesetzt
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), findet, der Bundesrat setze die richtigen Akzente. Vor allem hält er die Forderung für berechtigt, dass Hersteller die Haftung für Produktfehler nicht mehr in den AGBs ausschließen können.
Nach der Stellungnahme des Bundesrats liegt es nun am Bundestag, den Regierungsentwurf zur kaufrechtlichen Mängelhaftung zu überarbeiten.