Jeder selbstständige Handwerker soll in Zukunft selbst entscheiden, wie er sich rentenversichert.
Lothar Semper

Vor rund einem Vierteljahrhundert hat der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm plakatiert: „Denn eins ist sicher: Die Rente.“ Schon damals gab es viele Diskussionen über diesen Slogan; denn nicht nur unter Experten war absehbar, dass das Füllhorn der gesetzlichen Rentenversicherung zum Erliegen kommen wird, wenn nicht umfassend gehandelt wird.
Großzügige Anrechnungszeiten und versicherungsfremde Leistungen waren zwar schöne Geschenke zu Wahlen, aber eben auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Aktuell legen die Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung und die spürbare Anhebung der Rentenleistungen zur Jahresmitte den Schluss nahe, dass die Lage der Rentenkassen zumindest keine schlechte ist.
Jetzt bloß nicht aus kleinen Erfolgen ausruhen
Wenn man allerdings hinter die Kulissen schaut, ist zweierlei festzustellen: Einerseits muss man der Politik zugutehalten, dass bereits einschneidende Reformen vorgenommen wurden, die die gesetzliche Alterssicherung zukunftsfester gemacht haben – nicht zuletzt die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Andererseits aber besteht noch lange kein Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen.
Von dieser Einsicht war hoffentlich auch der Rentendialog geprägt, den das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Herbst 2011 gestartet hat. Die nun vorliegenden Ergebnisse, die dieses Jahr in die Gesetzgebung gehen sollen, lassen aber Zweifel aufkommen, ob der Weg unbequemer Reformen konsequent weitergegangen wird.
Die Planungen sehen folgende Komponenten vor: Zuschussrente, verbesserte Erwerbsminderungsrente, Kombirente, obligatorische Altersvorsorge Selbstständiger und verbraucherfreundliches „Riestern“. Bei all dem ist Handlungsbedarf vorhanden. So ist es sicher nicht befriedigend, wenn die Riesterprodukte teils intransparent und nicht vergleichbar sind.
Prämisse Nummer eins möglicher neuer Maßnahmen bei der Rentenversicherung muss allerdings sein, dass dadurch keine Beitragssatzsteigerungen resultieren dürfen. Entscheidend ist deshalb, ob Altersarmut ein Problem ist, das mit den Instrumenten der Rentenversicherung zu lösen ist. Sie ist eher ein gesamtgesellschaftliches Problem, das dann aber eindeutig mit Steuermitteln angegangen werden muss. Die gesetzliche Rentenversicherung verträgt keine zusätzlichen versicherungsfremden Aufgaben.
Ende der Handwerkerversicherung naht
Der Baustein „obligatorische Altersvorsorge Selbstständiger“ betrifft auch die Handwerkerversicherung. Es ist fast 75 Jahre her, dass die Versicherungspflicht auf selbstständige Handwerker ausgedehnt wurde. Sie nun in Frage zu stellen, ist daher mehr als gerechtfertigt. So ist es sachlich kaum zu begründen, warum diese Pflicht für Handwerker gilt, aber nicht für die meisten Selbstständigen aus anderen Branchen.
Hinzu kommt, dass nicht einmal alle aus dem Handwerk davon betroffen sind. Die Handwerkerversicherung erfasst nämlich nur die zulassungspflichtigen Handwerke. Deshalb ist es richtig, diesen Zopf abzuschneiden.
Richtig dürfte auch sein, von jedem Selbstständigen zu erwarten, dass er ausreichend für das Alter vorsorgt; und zwar in eigener Entscheidung, ob diese Vorsorge über das gesetzliche System oder eine private Absicherung erfolgt.
Entscheidend ist noch, dass es zu atmenden Regelungen kommt, die entsprechende Übergangsbestimmungen aus dem alten System beinhalten und die auf den Lebenszyklus eines Unternehmens mit Rücksicht nehmen. Deshalb braucht es etwa flexible Regelungen besonders für Existenzgründer.