Das Finanzgericht München hat entschieden, dass bei einer Reparatur der Haustüre in der Werkstatt eines Handwerkers auch eine Steueranrechnung winkt. Handwerker sollten jedoch vorsichtig sein und ihren Kunden klar sagen, dass die Finanzämter dieses Urteil bislang noch nicht anwenden dürfen. Denn: Den Handwerkerbonus gibt es derzeit nur für Arbeiten des Handwerkers "im" Haushalt.
Wird ein Handwerker im Privathaushalt eines Kunden tätig, darf der Kunde in seiner Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Arbeiten in der Werkstatt sind nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums derzeit noch nicht begünstigt, weil die Steueranrechnung nur für Arbeiten "im" Haushalt gewährt wird.
Die Richter des Finanzgerichts München haben zwar ein sensationelles Urteil gefällt, in dem sie auch für Handwerkerleistungen in der Werkstatt eine Steueranrechnung zulassen. "Aufgrund des räumlich-funktionalen Zusammenhangs von Handwerkerleistungen an der Haustüre erscheint eine Trennung in "innerhalb" und "außerhalb" des Haushalts nicht angemessen", so die Richter. (FG München, Urteil v. 23.2.2015, Az. 7 K 142/13).
Kunden über Konsequenzen dieses Urteils ehrlich informieren
Sprechen Kunden gegenüber einem Handwerker das Urteil offen an und fragen nach dessen Meinung, sollte der Handwerker ehrlich darauf hinweisen, dass die Finanzämter dieses Urteil derzeit definitiv nicht umsetzen werden. Hier muss erst noch das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben Stellung nehmen.
Es ist zwar nicht Aufgabe des Handwerkers, Kunden über Steuervergünstigungen in Hinblick auf den Handwerkerbonus aufzuklären. Aber besser gleich Bedenken anmelden, als sich hinterher mit einem verärgerten Kunden herumschlagen zu müssen, der sich durch falsche Versprechungen über den Tisch gezogen fühlt.
Tipp: Wie zu hören ist, bastelt das Bundesfinanzministerium an einem neuen Anwendungsschreiben zum Handwerkerbonus und wird sicherlich auch Stellung dazu beziehen, ob und wann Handwerkerleistungen in der Werkstatt zu einer Steueranrechnung führen können. Bis dahin sollten Handwerker verhalten optimistisch auftreten, sollten ihre Kunden sie nach ihrer Meinung zu dieser Thematik fragen. dhz
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