Kalte Progression Handwerk: Verdeckte Steuern bekämpfen

Steuererhöhungen sind in den Koalitionsverhandlungen als Streitthema verschwunden und so pocht das Handwerk darauf, endlich etwas gegen die ungewollten Steuereinnahmen der kalten Progression zu unternehmen. Eine Beispielrechnung zeigt, wie die Inflation Gehaltserhöhungen schluckt.

Karin Birk

Die kalte Progression frisst Lohnzuwächse bei kleinen Einkommen auf. - © Joachim Lechner/Fotolia.com

Von Steuererhöhungen durch die Hintertür hält das Handwerk gar nichts. "Wir fordern endlich ein Bekenntnis der Politik, auf ungewollte Steuereinnahmen zu verzichten", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung. Ein kommender Koalitionsvertrag müsse festschreiben, wie ein Abbau der so genannten "kalten Progression" im Einkommensteuertarif aussehen könne.

Zwar habe Finanzminister Wolfgang Schäuble schon öfter beteuert, dass er die kalte Progression und "ungewollte Steuereinnahmen" nicht wolle. Aber bisher habe die Bundesregierung nicht die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Je länger die Anpassung auf sich warten lässt, umso größer wird das Problem, also die Einbußen bei den Steuerzahlern.

Belastung nimmt mit jedem Euro zu

Erhält ein angestellter Handwerker eine Gehaltserhöhung, die gerade der Inflation entspricht, kann er sich damit letztlich weniger leisten. Grund ist das gegenwärtige Steuersystem: "Das steigende Nominaleinkommen führt zu einem Reinwachsen in die Progression, und immer mehr Leute müssen schließlich den Spitzensteuersatz zahlen", erklärt Schwannecke.

Schon mit etwas mehr als 50.000 Euro im Jahr falle man in diese Gruppe. Progression im Steuertarif heißt, dass die Belastung mit jedem zusätzlich verdienten Euro zunimmt. Im Zusammenspiel mit der Geldentwertung führt die Progression dann zu heimlichen Steuererhöhungen für Arbeitnehmer wie Selbstständige.

Unterm Strich faktisch ärmer geworden

Bekommt etwa ein alleinstehender Mitarbeiter brutto 36.000 Euro im Jahr, werden daraus nach einer Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation von zwei Prozent 36.720 Euro. Dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zufolge zahlt er mit seinem alten Gehalt 7.575 Euro Einkommensteuer und 416,62 Euro Solidaritätszuschlag.

Mit dem Lohnplus werden es 7.823 Euro und 430,26 Euro. Er zahlt damit 261,54 Euro mehr, obwohl er sich mit seinem neuen Gehalt wegen der Inflation nicht mehr kaufen kann. Im Ergebnis ist er somit faktisch ärmer geworden.

Ziel müsse es sein, schnell erste Schritte gegen verdeckte Steuerhöhungen zu unternehmen, mahnte der Zentralverband. "Bund und Länder sollten sich auf das im vergangenen Jahr im Vermittlungsverfahren beratene Gesetz verständigen", sagte Schwannecke. Dies sah zum Ausgleich der Inflation eine Verschiebung des Einkommensteuertarifs um insgesamt 4,4 Prozent vor. Dies war aber am Widerstand der Länder gescheitert.

Neben Progression auch "Mittelstandsbauch" angehen

2014 soll erstmals ein Bericht der Bundesregierung zur kalten Progression vorgelegt werden. Nach Ansicht des ZDH muss spätestens 2016 eine weitere Anpassung erfolgen. Zudem sollte die Politik das Thema "Mittelstandsbauch" angehen. In diesem Fall geht es darum, den extrem starken Belastungsanstieg im Zuge von Gehaltserhöhungen bei kleinen und mittleren Einkommen (siehe Grafik) abzuschwächen.

Während die Politiker recht frei sind in der Frage, ob sie die kalte Progression anpacken, sieht es ganz unten im Tarif anders aus. So hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass das Existenzminimum grundsätzlich nicht belastet werden darf. Ob die Vorgabe eingehalten wird, wird regelmäßig überprüft und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer angepasst. Dieser wurde Anfang 2013 um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. 2014 steigt er weiter um 224 Euro auf 8.354 Euro.