Streit um Lohnuntergrenze Handwerk setzt auf Nachbesserungen beim Mindestlohn

Die Koalitionsparteien haben sich geeinigt, der Mindestlohn kommt. Das Handwerk und die Wirtschaft üben Kritik, fordern Nachbesserungen und sehen vor allem bei der vorgesehenen Altersgrenze ein großes Problem.

Karin Birk

Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll kommen, doch das Handwerk ist damit nicht einverstanden und fordert eine Altersgrenze von 25 Jahren. Von 2018 an soll der Mindestlohn jedes Jahr erhöht werden. - © Foto: M. Schuppich/fotolia

Das Handwerk hofft nach wie vor auf Nachbesserungen beim Mindestlohn. "Der vorliegende Referentenentwurf darf ohne Nachbesserungen nicht zum Gesetz werden", fordert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer mit Blick auf den jüngsten Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium und der Altersgrenze von 18 Jahren.

Nur wenige Ausnahmen

Nach den bisherigen Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sollen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem kommenden Jahr nur Minderjährige, ein kleine Gruppe von Langzeitarbeitslosen,  sowie ungelernte Praktikanten und ehrenamtlich Tätige ausgenommen werden. Das Kabinett soll schon am 2. April über das entsprechende "Tarifautonomiestärkungsgesetz" entscheiden.

Heftige Kritik an Altersgrenze von 18 Jahren

Im Handwerk wie in der übrigen Wirtschaft stößt vor allem die Altersgrenze von 18 Jahren auf heftigen Widerstand: "Das Handwerk bleibt bei seiner Forderung nach einer Altersgrenze von 25 Jahren für junge Leute ohne beruflichen oder akademischen Abschluss", unterstreicht Wollseifer. Jugendliche seien im Schnitt bereits über 18 Jahre alt, wenn sie eine Ausbildung im Handwerk anfingen. "Hier wird durch den Mindestlohn ein negativer Anreiz gesetzt", warnt er. Und auch sonst hält er vom gesetzlichen Mindestlohn nicht viel: "Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn ist und bleibt ein Fehler", sagt er. Er bedrohe die gewachsenen Tarifstrukturen in den einzelnen Branchen und Regionen.

Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf soll der Mindestlohn für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren nicht gelten, sofern sie noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Außerdem soll es Ausnahmen für bestimmte Langzeitarbeitslose geben. Alle, die länger als ein Jahr arbeitslos waren und mit Hilfe eines Eingliederungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit wieder beschäftigt werden, sollen erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Übergangsfristen bis 2016

 Wie aus dem Gesetzesentwurf weiter hervorgeht, soll es eine zweijährige Übergangsfrist für Branchen geben, die mit der Einführung des Mindestlohns Probleme haben. Bis Ende 2016 sind dort noch Tariflöhne von weniger als 8,50 Euro pro Stunde erlaubt.

Darüber hinaus soll der Mindestlohn von 2018 an jedes Jahr erhöht werden. Eine Kommission aus je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie einem neutralen Vorsitzenden soll dann die jeweiligen Erhöhungen aushandeln und sich dabei an der Tariflohnentwicklung der Vorjahre orientieren.