Die Bundesregierung will die Unternehmensbesteuerung erleichtern und das Reisekostenrecht vereinheitlichen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält die Änderungen für richtig, mahnt aber weitere Schritte zum Bürokratieabbau an.
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Das hatte die Regierung bereits im Koalitionsvertrag vor drei Jahren versprochen. Die Gesetzesänderungen sollen direkt in den Bundestag eingebracht werden und noch dieses Jahr in Kraft treten.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem eine Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag auf künftig eine Million Euro (derzeit: 511.500 Euro). Zudem werden die Regelungen zur steuerlichen Organschaft vereinfacht und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Das Finanzministerium führt dazu aus: "Dies betrifft sowohl die Durchführung als auch die formalen Voraussetzungen bei dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags, der Voraussetzung ist für eine Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns. So können zum Beispiel formale Fehler nachträglich korrigiert werden."
Leichtere Besteuerung bei Geschäftsreisen
Bei der Reisekostenabrechnung werden unter anderem die Mindestabwesenheitszeiten verringert, und statt der bisherigen dreistufigen Staffelung wird eine zweistufige Staffelung eingeführt. Das Finanzministerium: "Zum Beispiel gibt es bislang eine Pauschale von 6 Euro bei Abwesenheiten zwischen 8 und 14 Stunden und eine Pauschale von 12 Euro bei Abwesenheiten zwischen 14 und 24 Stunden. Zukünftig fällt die niedrigste Pauschale von 6 Euro weg, und zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit greift schon die Pauschale von 12 Euro."
Handwerk lobt Bürokratieabbau
"Die Vereinfachung der Unternehmsnsbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist ein richtiger Schritt hin zum Abbau der Bürokratie und zur Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), zum Beschluss des Bundeskabinetts.
Indes mahnt Schwannecke weitere Schritte zum Bürokratieabbau an. Das Handwerk schlägt eine Verdoppelung der Grenze für "Kleinbetragsrechnungen" bei der Umsatzsteuer vor - von derzeit 150 auf dann 300 Euro. Rechnungspflichtangaben wie die Rechnungsnummer oder der gesonderte Umsatzsteuerausweis sind hier entbehrlich.
Nachbesserungsbedarf besteht laut ZDH auch bei der 2011 erfolgten Erleichterung der elektronischen Rechnungslegung.