Die EU-Kommission will ihr Gesetz zu Umweltwerbung – die sogenannte "Green Claims"-Richtlinie – zurückziehen. Ein Schritt, der im Handwerk für Erleichterung sorgt. Denn der Aufwand für Nachweise und Zertifikate wäre für viele Betriebe kaum zu stemmen gewesen.

Die EU-Kommission plant, ein Gesetzesvorhaben zur Regelung von Umwelt-Werbeaussagen – die sogenannte "Green Claims"-Richtlinie – zu stoppen. Ein Sprecher der Kommission in Brüssel bestätigte, dass der Vorschlag zurückgezogen werden solle.
Später reichte die Kommission schriftlich nach, dass die aktuellen Diskussionen über den Entwurf der eigenen "Vereinfachungsagenda" widersprächen. Das Vorhaben hätte bis zu 30 Millionen Kleinstunternehmen in der EU betreffen können.
Handwerksverbände zeigen sich erleichtert
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den angekündigten Rückzug. "Für die Baubetriebe wäre der bürokratische Aufwand enorm gewesen – ganz zu schweigen von den Kosten für externe Nachweise und Zertifizierungen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Er betont: "Es ist gut, dass Brüssel erkannt hat: Mehr Klimaschutz braucht praktikable Lösungen – keine neuen Hürden für die Betriebe, die ihn täglich umsetzen." Die Kommission sende damit ein wichtiges Signal: Bürokratievermeidung sei besser als spätere Korrekturen. Gerade im komplexen Bau- und Umweltrecht seien klare und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend.
ZDH warnt vor bürokratischer Überlastung
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Rücknahme einen richtigen und konsequenten Schritt. Generalsekretär Holger Schwannecke bewertet die Entscheidung positiv – besonders vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage.
"Die Belastungsgrenze kleiner und mittlerer Unternehmen wäre klar überschritten worden", so Schwannecke. Eine verpflichtende wissenschaftliche Absicherung und Zertifizierung von Umweltaussagen wäre für viele Handwerksbetriebe nicht finanzierbar gewesen. Teure Lebenszyklusanalysen und deren Zertifizierung durch akkreditierte Stellen hätten kleine Betriebe im Wettbewerb mit großen Unternehmen benachteiligt.
Ziel: Schutz vor Greenwashing
Die geplanten Regeln sollten sicherstellen, dass Verbraucher sich auf Umweltversprechen wie "meeresfreundliche T-Shirts" oder "100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen" verlassen können. Damit wollte die EU Greenwashing verhindern – also die Vermarktung von Produkten als umweltfreundlich, obwohl sie es faktisch nicht sind.
Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 waren mehr als die Hälfte der Umweltangaben auf Produkten vage, irreführend oder unbegründet. avs