Steuerpolitik Handwerk befürwortet geplante Änderung der Abschreibungsregeln

Der Finanzausschuss des Bundestages will die Abschreibungsregeln für geringfügige Wirtschaftsgüter verbessern. Nur der Finanzminister ist dagegen.

Karin Birk

Der Finanzausschuss des Bundestages will die Abschreibungsregeln für geringfügige Wirtschaftsgüter verbessern. - © PhotoSG/Fotolia.com

Aus Sicht des Handwerks sind neue Abschreibungsregeln für geringfügige Wirtschaftsgüter längst überfällig. "Es ist richtig und absolut zielführend, wenn sich auf Ausschussebene des Deutschen Bundestages jetzt eine Mehrheit für eine zeitgemäße Ausgestaltung dieser Regelung findet", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zum jüngsten Beschluss des Finanzausschusses. Danach sollen geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro sofort von der Steuer abgesetzt werden können. Bislang liegt die Grenze bei 410 Euro.

Finanzminister hält in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nichts davon

Allerdings will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nichts davon wissen. Ein solcher Impuls sei in der aktuellen guten wirtschaftlichen Lage nicht notwendig, sagte ein Ministeriumssprecher. Dies würde nur zu Mitnahmeeffekten führen. Zudem würde dies in den Anfangsjahren zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen, heißt es aus dem Ministerium weiter.

Handwerk wehrt sich weiter gegen bürokratische Regelungen

Das Handwerk fordert schon lange Verbesserungen bei den Abschreibungsregeln. "Betriebe müssten beispielsweise Smartphones, die 700 Euro kosten, aber alle zwei Jahre erneuert werden, sofort im Anschaffungsjahr absetzen können", sagte Schwannecke. Die bisherige Regelung sei für Betriebe und Finanzbehörden zu bürokratisch und zu aufwendig. Denn alles, was über der Grenze von 410 Euro liegt, muss derzeit über den Zeitraum der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" steuermindert abgeschrieben werden.

Schäuble verweist auf Sammelabschreibung

Dagegen weist das Finanzministerium darauf hin, dass die Entlastung von Bürokratiekosten bereits jetzt durch die Bildung von so genannten Sammelposten möglich sei. So könnten die Güter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von 150 bis 1000 Euro über fünf Jahre verteilt gewinnmindernd abgeschrieben werden. Dabei müssten die Wirtschaftsgüter nur einmal bei der Anschaffung erfasst werden.

Abgesehen davon sei eine Anhebung der Abschreibungsgrenze nicht mit einer Entlastung von Bürokratiekosten verbunden. Denn auch bei einem höheren Sofortabzug blieben die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten außer für Güter, deren Herstell- oder Anschaffungskosten 150 Euro oder weniger betragen, weiter bestehen.

Geringere Zinssätze für Steuernachzahlungen im Gespräch

Wie die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) weiter mitteilte, hat sich der Finanzausschuss auch auf darauf verständigt, dass Betriebe für Steuernachzahlungen geringere Zinsen bezahlen sollen. So solle der Zinssatz bei der Vollverzinsung für Steueransprüche von 0,5 auf 0,25 Prozent je Monat halbiert werden. "In Anbetracht des derzeitigen Zinsniveaus ist ein jährlicher Zinssatz von 6 Prozent für Steueransprüche vollkommen unrealistisch und es ist richtig, diesen jetzt auf 3 Prozent zu senken", sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Christian von Stetten. Doch auch bei der geforderten Zinssenkung für Steuernachzahlungen steht das Finanzministerium auf der Bremse. Beide Vorschläge sollten in das geplante Bürokratieentlastungsgesetz II aufgenommen werden.