Das Bundesjustizministerium hat sich Anfang dieser Woche in einer Tagung mit dem Thema Haftung bei Bauproduktmängeln beschäftigt. Auch Vertreter der Initiative "Mit einer Stimme" waren vor Ort. Ihre Bilanz ist ernüchternd.

Thema der Tagung war "Wer trägt die Kosten mangelhafter Baumaterialien?". Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen derzeit Handwerker für die Aus- und Wiedereinbaukosten neuer Materialien aufkommen – auch wenn sie keine Schuld an den Mängeln tragen. Da das Problem in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen worden war, fuhr die Delegation von "Mit einer Stimme" entsprechend hoffnungsfroh nach Berlin.
Der erste Tag begann mit einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verantwortung für Baumaterialien richtig zuordnen". Bei der Diskussion verfestigte sich bei Marcus Dinglreiter, Mitglied der Initiative "Mit einer Stimme", der Eindruck, dass sich das Handwerk und die Bauherren, vertreten durch Peter Mauel vom Bauherren Schutzbund, für eine Regelung einsetzen, die die Haftungsfalle löst.
Handelsverband klinkt sich aus
Der Handelsverband, vertreten durch Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland, betonte, dass der Handel mit etwaigen Produktmängeln nicht belastet werden wolle. Speziell der Baustoffhandel, vertreten durch Michael Hölker vom Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, brachte mehr Verständnis für das Handwerk auf. Manja Schreiner vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verwies darauf, dass nicht nur das Handwerk, sondern auch Teile der Industrie, etwa im Anlagen- und Maschinenbau, von der Haftungsfalle bei unverschuldeten Produktmängeln betroffen seien.
Die Auseinandersetzung mit den konkreten Auswirkungen auf das Handwerk wich nach Auskunft von Marcus Dinglreiter am zweiten Tag einer eher akademisch geführten Diskussion über die geltenden Rechtsnormen und ihrer Anwendung. Bei den Rechtsexperten habe eine eher dogmatische Sicht vorgeherrscht. Eine der Argumentationslinien könne man auf den Punkt zuspitzen: "Wer einen Werkvertrag schließe, sei selbst daran schuld, es sei ja immerhin seit 2.000 Jahren so, dass der Werkunternehmer anders hafte als der Käufer." Der Vorsitzende der Expertenkommission zeigte dennoch Verständnis für die Lage der Handwerker.
Gesetzentwurf für Sommer geplant
Das wurde von den Handwerksvertretern eher anders wahrgenommen. Symptomatisch für die widersprüchliche Situation ist der wohl nicht ganz ernst gemeinte Hinweis eines der Referenten, dass Handwerksunternehmer aktuell besser gestellt seien, wenn sie im Ausland und damit nach UN-Kaufrecht kauften. Beim Kauf bei deutschen Lieferanten bekämen sie nach deutschem Recht die etwaigen Aus- und Wiedereinbaukosten nicht erstattet.
Der ZDH begrüßt, dass das Justiministerium eine wissenschaftliche Expertengruppe beauftrag hat, Lösungswege zu ermitteln. Generalsekretär Holger Schwannecke: "Die Ergebnisse der Fachtagung müssen zügig in eine Korrektur des Gesetzeswortlauts münden."
Hinter den Kulissen wurde immerhin gemunkelt, dass bis zum Sommer mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei. In der Zwischenzeit setzen die Handwerker weiter auf ihre Initiative "Mit einer Stimme". Deren Ziel ist es, eine Online-Petition beim Bundestag einzureichen. fm