Haben Sie für einen Mitarbeiter in der Firma keinen Platz, mieten Sie sich doch einen Raum in dessen Haushalt an. In diesem Fall stellt die Zahlung keinen Arbeitslohn, sondern eine Mietzahlung an. Vorteil: Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Das Finanzamt stuft den Raum zu Hause bei Anmietung durch den Arbeitgeber nicht als häusliches Arbeitszimmer ein, sondern als Büro. Der Arbeitnehmer erzielt hier also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und darf von den Mieteinnahmen sämtliche Raumkosten abziehen. Entstehen dadurch Verluste, darf er diese mit seinem übrigen Einkünften Steuer sparend verrechnen. Damit das Finanzamt diese Anmietung akzeptiert, sollten folgende Vorgaben eingehalten werden:
- Schließen Sie mit Ihrem Mitarbeiter einen schriftlichen Mietvertrag ab.
- Halten Sie in diesem Mietvertrag fest, dass Sie nach Ankündigung auch ein Zutrittsrecht für sich und andere Mitarbeiter haben.
- Halten Sie den Grund für die Anmietung im Mietvertrag fest (kein Arbeitsplatz in der Firma).
Tipp: Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um den eigenen Ehegatten oder um ein angestelltes Kind, funktioniert diese Anmietung steuerlich meist nur, wenn Sie auch anderen Mitarbeitern das Angebot für einen Telearbeitsplatz anbieten. Ansonsten wird das Finanzamt Extrawürste für den Familienangehörigen unterstellen und das Mietverhältnis wegen des fehlenden Fremdvergleichs steuerlich nicht anerkennen. dhz
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