Steuer aktuell Günstigere Besteuerung von Gewinnausschüttungen

Auf Antrag besteuert das Finanzamt die Gewinnausschüttung einer GmbH an ihren GmbH-Gesellschafter mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Das gilt auch für Mini-Beteiligungen.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Für Ausschüttungen einer GmbH an ihren GmbH-Gesellschafter wird normalerweise die 25-prozentige Abgeltungsteuer fällig. Fraglich war, ob das steuerlich günstigere Teileinkünfteverfahren auf Antrag auch von Gesellschaftern mit einem Mini-GmbH-Anteil ohne Einfluss auf die Geschäftsführung in Anspruch genommen werden kann?

Die Antwort auf diese Frage gaben nun die Münchner Richter des Bundesfinanzhofs uns sie lautet erfreulicherweise "ja" (BFH, Urteil v. 25.8.2015, Az. VIII R 3/14; Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 68 vom 7.10.2015).

Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren

Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen – egal ob offen oder verdeckt – kommt unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung:

  1. Der Antrag muss mit Einreichung der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt werden.
  2. Der GmbH-Gesellschafter muss an der GmbH zu mindestens 25 Prozent beteiligt sein oder
  3. er ist zu mindestens einem Prozent an der GmbH beteiligt und beruflich für sie tätig

Bei der 3. Voraussetzung interpretierten die Finanzämter hinein, dass die berufliche Tätigkeit für die GmbH voraussetzt, dass der Gesellschafter auch einen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft ausüben kann. Doch das lässt sich aus dem Gesetz in keinster Weise ableiten, so die Richter des Bundesfinanzhofs. In dem Urteilsfall durfte deshalb eine zu 5 Prozent an der GmbH beteiligte Assistentin der Geschäftsleistung, die keinerlei Einfluss aus die GmbH hatte, in ihrer Einkommensteuererklärung das für sie steuerlich günstigere Teileinkünfteverfahren wählen.

Tipp: Der Antrag auf Besteuerung der Gewinnausschüttung nach dem Teileinkünfteverfahren ist durch Abgabe der Anlage KAP zu stellen (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b EStG). Vor Antragstellung empfiehlt es sich allerdings, dass der Steuerberater eine Vergleichsrechnung vornimmt, ob der Gesellschafter mit der Abgeltungsteuer oder mit dem Teileinkünfteverfahren steuerlich besser fährt.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.