Feststellungserklärung Grundsteuererklärung: Bayern überrascht mit Fristverlängerung

Knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen in Bayern fehlt noch. Nun kündigt Bayern überraschend eine weitere Fristverlängerung an. Ein Alleingang.

Eine Grundsteuererklärung müssen alle abgeben, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung, eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen waren. - © whitcomberd - stock.adobe.com

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Bayerische Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte. Bundesweit sind bislang rund 71 Prozent der Erklärungen eingegangen, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft Ende Januar aus

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.

Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. "Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen", hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt. dpa