Steuer aktuell Grunderwerbsteuer: Neuer Musterprozess zum Vertragswerk

Obwohl die Thematik zum "einheitlichen Vertragswerk" bei der Grunderwerbsteuer schon Generationen von Bauherren negativ überrascht hat, laufen dennoch wieder einige Musterprozesse. Worum es beim einheitlichen Vertragswerk geht und wie Sie sich wehren können, erfahren Sie hier.

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Wer ein schlüsselfertiges Haus oder eine schlüsselfertige Wohnung erwirbt, steht zum Beginn des Kaufs meist vor einem unbebauten Grundstück. Dennoch verlangt das das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auch für das noch nicht vorhandene Gebäude. Kann der Käufer eines unbebauten Grundstücks nicht frei entscheiden, wer baut, liegt ein einheitliches Vertragswerk vor, das die Grunderwerbsteuer auch auf das noch nicht vorhandene Gebäude auslöst.

Verfassungsbeschwerde abgeschmettert

Zwar wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu dieser Thematik abgeschmettert (BVerfG, Beschluss v. 20.5.2013, Az. 1 BvR 2766/12), doch es läuft noch ein weiterer vielversprechender Musterprozess (BFH, Az. II R 54/12). Hier sollen folgende Frage geklärt werden:

  • Ist es rechtens, dass ein Wohnungseigentümer sowohl mit Umsatzsteuer als auch mit Grunderwerbsteuer für das noch nicht vorhandene Gebäude belastet wird?
  • Wann kann ein Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag für den Bau des Gebäudes unterstellt werden?

Tipp: Betroffene Immobilieneigentümer, die für das noch nicht vorhandene Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen müssen, sollten sich gegen nachteilige Grunderwerbsteuerfälle mit einem Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens wehren. dhz

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