Freihandelsabkommen Ceta-Gegner scheitern vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht stellt sich dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta zwischen Kanada und der EU nicht in den Weg. Dafür nehmen die Richter aber die Bundesregierung in die Pflicht.

Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada. - © sehenswerk.com/Fotolia.com

Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht für Ceta.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

Stopp noch immer möglich

Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in der Verhandlung am Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem gigantischen Schaden für Deutschland gesprochen.

Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am 18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte: "Das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada sichert beiderseits des Atlantiks beträchtliche Wachstums- und Wohlstandsgewinne, auch für das deutsche Handwerk." Es sei daher gut, dass das Bundesverfassungsgericht grünes Licht dafür gegeben habe, wichtige Elemente der Ceta-Vereinbarung vorläufig in Kraft zu setzen.

Ökonom lobt Ceta

Auch der Experte für Außenhandel des Münchner Ifo-Instituts, Gabriel Felbermayr, lobte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das ist ein gutes Urteil." Ceta sei ein modernes Abkommen, das das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,19 Prozent steigen lassen könnte. Das seien etwa 70 Euro, die der Durchschnittsbürger jedes Jahr mehr in der Tasche hätten., sagte der Leiter des Ifo-Zentrums für Außenwirtschaft. Die positiven Effekte resultierten aus einem fast vollständigen Abbau der Zölle, aus Vereinfachungen der Bürokratie im Exportgeschäft, aus der Öffnung der kanadischen Beschaffungsmärkte auf allen staatlichen Ebenen und aus einer verbesserten Zusammenarbeit bei der staatlichen Regulierung der Wirtschaft. Der Handel Deutschlands mit Kanada könnte sich durch CETA langfristig mehr als verdoppeln, fügte Felbermayr hinzu. Vor allem der Fahrzeugbau, die Lebensmittelverarbeitung und unternehmensnahe Dienstleistungen würden profitieren. Ceta stehe für eine aktive, moderne Außenhandelspolitik der EU.

Verschiedene Initiativen und Aktivisten hatten sich in den vergangenen Wochen gegen Ceta und gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mit den USA ausgesprochen. Sie glauben, dass Ceta und TTIP der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland schaden und innovative, zukunftsorientierte Unternehmen benachteiligen könnte. Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin der Initiative "KMU gegen TTIP“ sagte am Donnerstag: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand." Ceta bedeute unfaire Privilegien für ausländische Investoren. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., und im Beirat von "KMU gegen TTIP“ sprach von einem "fatalen Signal an unsere europäischen Nachbarn". dhz