Oftmals erhalten Existenzgründer ein Stipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Europäischen Sozialfonds. In der Praxis weiß eigentlich keiner so genau, ob die Zahlungen im Rahmen dieses Stipendiums steuerfrei kassiert oder versteuert werden müssen.
Die Nachricht kommt vom Bundesfinanzhof. Die Münchner Richter urteilten, dass ein Stipendium für einen Existenzgründer aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Europäischen Sozialfonds als Betriebseinnahmen zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 1.10.2012, III B 128/11 ).
Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit ist steuerfrei
Ein Diplom-Informatiker erhielt über seine Hochschule ein EXIST-Gründerstipendium in Höhe von monatlich 2.000 Euro, insgesamt 24.000 Euro Mit diesem Stipendium werden innovative wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen durch Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Tipp: Der Gründerzuschuss, den ein Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit beantragen kann, ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. dhz
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