GmbH und Schenkungsteuer Welche Folgen die verdeckte Gewinnausschüttung haben kann

Stößt das Finanzamt bei der Überprüfung einer GmbH darauf, dass der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unangemessene Zahlungen oder kostenlose Leistungen von der GmbH erhalten hat, liegt eine verdeckte Gewinn­ausschüttung vor.

Finanzämter fordern Schenkungsteuer von GmbH-Gesellschaftern, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird. Doch der BFH sieht diese Praxis als falsch an. - © Foto: Smileus/Fotolia
Das bedeutet:
  • Es wird das zu versteuernde Einkommen der GmbH um die verdeckte Gewinnausschüttung erhöht. Folge: Höhere Belastung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie mehr Solidaritätszuschlag.
  • Auf der Ebene des Gesellschafters führt die verdeckte Gewinnausschüttung zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen.
  • Und schließlich fordern die Finanzämter neuerdings noch Schenkungsteuer vom Gesellschafter. Schließlich ist der Gesellschafter von der GmbH "beschenkt" worden.
Die Richter des Bundesfinanzhofs lehnten nun jedoch die Festsetzung von Schenkungsteuer strikt ab (BFH, Az.: II R 6/12). So lange dieses Urteil jedoch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist, fahren die Finanzämter noch die alte Linie und setzen Schenkungsteuer fest. Betroffene GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer müssen gegen den Schenkungsteuerbescheid aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung vorerst mit Hinweis auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung Einspruch einlegen und abwarten, bis dieses BFH-Urteil veröffentlicht wird.

Einspruch einlegen

Beispiel: A und B sind zu jeweils 25.000 Euro an der AB-GmbH beteiligt. A bekommt mit Duldung des B von der GmbH ein Auto im Wert von 50.000 Euro geschenkt. Bezogen auf seinen quotalen Anteil an der AB-GmbH erhält A nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Schenkung in Höhe von 25.000 Euro (Schenkung 50.000 Euro u Beteiligungsansatz 50 Prozent).

Folge: Gegen den Schenkungsteuerbescheid muss A mit Hinweis auf das BFH-Urteil (Az.: II R 6/12) Einspruch einlegen. bek