Stößt das Finanzamt bei der Überprüfung einer GmbH darauf, dass der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unangemessene Zahlungen oder kostenlose Leistungen von der GmbH erhalten hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

- Es wird das zu versteuernde Einkommen der GmbH um die verdeckte Gewinnausschüttung erhöht. Folge: Höhere Belastung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie mehr Solidaritätszuschlag.
- Auf der Ebene des Gesellschafters führt die verdeckte Gewinnausschüttung zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen.
- Und schließlich fordern die Finanzämter neuerdings noch Schenkungsteuer vom Gesellschafter. Schließlich ist der Gesellschafter von der GmbH "beschenkt" worden.
Einspruch einlegen
Beispiel: A und B sind zu jeweils 25.000 Euro an der AB-GmbH beteiligt. A bekommt mit Duldung des B von der GmbH ein Auto im Wert von 50.000 Euro geschenkt. Bezogen auf seinen quotalen Anteil an der AB-GmbH erhält A nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Schenkung in Höhe von 25.000 Euro (Schenkung 50.000 Euro u Beteiligungsansatz 50 Prozent).
Folge: Gegen den Schenkungsteuerbescheid muss A mit Hinweis auf das BFH-Urteil (Az.: II R 6/12) Einspruch einlegen. bek