Steuer aktuell Gewinnermittlung: Sonderabschreibung nicht vergessen

Sie brauchen jeden Cent Betriebsausgaben, um Ihren steuerlichen Gewinn für 2011 noch drücken zu können. Dann sollten Sie einen Blick in Ihr betriebliches Anlagevermögen werfen. Haben Sie 2011 investiert, winken möglicherweise Sonderabschreibungen.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Bei der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG dürfen Sie zusätzlich zur linearen Abschreibung eine Sonderabschreibung von 20 Prozent vornehmen. Das pusht Ihre Betriebsausgaben und verhindert Steuernachzahlungen bzw. führt zu Steuererstattungen.

Strenge Voraussetzungen für Sonderabschreibung

Die 20-prozentige Sonderabschreibung für 2011 ist zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Einnahmen-Überschussrechnung: Der Gewinn 2010 (also im Vorjahr) lag nicht über 100.000 Euro.
  • Bilanzierung: Der Wert des Betriebsvermögens betrug zum 31.12.2010 (also im Vorjahr) nicht mehr als 235.000 Euro.
  • Nutzung: Der Gegenstand des Anlagevermögens ist beweglich und wird im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt
Beispiel: Die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung liegen vor. Sie haben im Juli 2011 eine Maschine für 50.000 Euro erworben (Nutzungsdauer 10 Jahre). Zu der linearen Abschreibung von 2.500 Euro (5.000 Jahresabschreibung für nur sechs Monate) kommt in diesem Fall noch die Sonderabschreibung mit 10.000 Euro dazu. dhz