Steuer aktuell Gewinnermittlung: Rücklagen in Sonderfällen erlaubt

Wurde im Jahr 2011 ein Gegenstand Ihres betrieblichen Anlagevermögens wegen Brand, Sturm oder Hochwasser zerstört oder gestohlen worden, kann die Zahlung der Versicherung zu einer Gewinnerhöhung führen. Doch die Gewinnerhöhung kann vermieden werden.

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Denn wird ein Ersatzwirtschaftsgut erst im Jahr 2012 angeschafft, dürfen Sie eine "Rücklage für Ersatzbeschaffung" bilden. Das bedeutet im Klartext: Liegt die Versicherungsleistung über dem Buchwert des ausgeschiedenen bzw. zerstörten Anlagegegenstandes, erhöht diese nicht den Gewinn 2011. Der Überschuss mindert im Jahr 2012 die Anschaffungskosten und somit die Abschreibung.

Tipps zur Gewinnermittlung

Beispiel: Bei einer Auslandsgeschäftsreise im Oktober 2011 wird Ihnen Ihr betrieblicher Pkw gestohlen, der noch mit 10.000 Euro im Anlagevermögen stand. Die Versicherung zahlt Ihnen eine Entschädigung von 25.000 Euro Im Januar 2012 erwerben Sie einen neuen Pkw für 30.000 Euro.

Folge: Sie müssen den Überschuss von 15.000 Euro nicht in 2011 versteuern. Sie können eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bilden und mindern die Anschaffungskosten im Jahr 2012 um diese 15.000 Euro. Der neue Pkw steht dann nur mit 15.000 Euro zu Buche. Die Jahresabschreibung beträgt nur 2.500 Euro. dhz

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