Sitzen Sie gerade an der Gewinnermittlung für das Jahr 2011? Dann lassen Sie das Jahr Revue passieren und machen Sie für sämtliche im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen produzierten Kosten Betriebsausgaben geltend.
Zu den Gewinn mindernden Betriebsausgaben gehören auch die Kosten für betriebliche Telefonate, die Sie zu Hause von Ihrem privaten Telefonanschluss geführt haben. Ohne Aufzeichnungen dürfen wie bei Arbeitnehmern 20 Prozent der Telefonrechnung, maximal 20 Euro pro Monat als Betriebsausgaben verbucht werden.
Halten Sie schriftlich fest, aus welchen Gründen Sie von zu Hause aus betriebliche Telefonate führen mussten (Kundengespräche, Anrufe bei Arbeitnehmern wegen Rufbereitschaft, etc.).
Minimum: Grobe Aufzeichnungen
Tipp: Weitere typische Betriebsausgaben, die gerne vergessen werden: Die Benutzung des privaten Pkw für betriebliche Fahrten. Wurde kein Fahrtenbuch geführt, dürfen 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben verbucht werden. Auch hier gilt: Sie sollten wenigstens grobe Aufzeichnungen haben, an welchen Tagen Sie als welchen Gründen Ihren Privat-Pkw betrieblich gefahren sind. dhz
