Die fünf Branchen der Gesundheitshandwerke legen ein Positionspapier vor: Sie fordern unter anderem mehr Mitsprache und mehr Korruptionsbekämpfung.
Frank Muck
Die fünf Gesundheitshandwerke haben ein Positionspapier verfasst, in dem sie fünf aus ihrer Sicht notwendige Änderungen im Gesundheitswesen formuliert haben. Im Fokus stehen demnach die Qualität der Versorgung und die stärkere Beteiligung in der Selbstverwaltung.
1. Mehr Kollektiv-Verträge, weniger Einzelvereinbarungen
Die Gesundheitshandwerke setzen weiterhin auf Kollektiv-Verträge im Gegensatz zum Abschluss von Einzelvereinbarungen zwischen Krankenkassen, deren Verbänden und einzelnen Leistungserbringern. Um ihre Positionen besser vertreten und mit den Krankenkassen auf Augenhöhe verhandeln zu können, sind die kleinen und mittleren Betriebe der unterschiedlichen Branchen auf ihre Innungsverbände angewiesen. Der Abschluss von Selektiv-Verträgen untergrabe außerdem die Wahlfreiheit der Patienten.
Jüngstes Beispiel für Selektiv-Verträge sind die Ausschreibungen von Hilfsmitteln. Die Krankenkasse DAK hatte zu Jahresbeginn die Versorgung mit Rollstühlen ausgeschrieben. Die Verbände bemängeln, dass nur jeweils ein Leistungserbringer zum Zug kommt und dass durch das sinkende Preisniveau die Versorgungsqualität leidet (siehe DHZ-Artikel).
2. Beseitigung von Fehlentwicklungen wie Bestechung
Die Verbände befürworten vor allem die weitere Bekämpfung der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Positiv sei, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, diese Vergehen zu Straftatbeständen zu machen. Bisher waren bestimmte Bestechungsfälle nicht straffähig. Das würde sich mit einem solchen Gesetz ändern. Beispielhaft für solche Bestechungsfälle steht etwa die Gewinnbeteiligung von Ärzten durch die Vermittlung von Aufträgen ihrer Patienten. Gleichzeitig soll weiterhin das Berufsrecht nicht entkräftet werden, etwa die Aufweichung der Meisterpflicht, um Kosten zu sparen.
3. Ausweitung der Tätigkeitsfelder fördern
Die Gesundheitsbranchen regen eine stärkere Diskussion über die optimale Versorgung verschiedener Gesundheitsbereiche an. Mit der fortwährenden – auch technischen – Entwicklung der Branchen würden die Betriebe ihre Kompetenzen stetig erweitern. Hierdurch könnten sich die Branchen stärker in die verschiedenen Versorgungsbereiche einbringen und somit etwa zur Bewältigung des demographischen Wandels beitragen. Die Versorgung an den Schnittstellen zwischen Ärzten und Handwerkern sollte optimiert werden – vor allem vor dem Hintergrund der abnehmenden Ärztedichte.
4. Mehr Einsicht in den und Beteiligung beim Datenaustausch
Die Gesundheitshandwerke fühlen sich bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht ausreichend berücksichtigt. Sie fordern eine stärkere Einbindung in die Prozesse rund um die elektronische Gesundheitskarte und den damit verbundenen Datenaustausch. Um die Versorgung zu optimieren, müssten auch die Gesundheitshandwerke Zugriffsrechte in alle medizinischen Daten erhalten. Bisher haben sie nur Zugriff auf Stammdaten und ärztliche Verordnungen. Für eine qualitativ hochwertige Versorgung sei es aber sinnvoll, eine bereits bestehende Anamnese zu kennen.
5 Einsatz externer Hilfsmittelberater nicht forcieren
Nach Meinung der Gesundheitshandwerke gibt es keinen Grund, externe Hilfsmittelberater einzusetzen. Normalerweise wird die Rechtmäßigkeit der Versorgung und deren Durchführung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Die Krankenkassen setzen jedoch auch direkt externe Berater ein. Dafür bestehe bislang jedoch keine gesetzliche Grundlage, was jetzt geändert werden solle. Da externe Berater jedoch oft fachfremd seien und hinter ihrer Arbeit häufig ein ökonomisches und kein versorgungsbezogenes Interesse stehe, sei es nicht sinnvoll, ihre Arbeit zu legitimieren.
