Die neuen Gesetze der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz stoßen auf heftige Gegenwehr. Eigentlich sollten sie noch im Januar in Kraft treten, doch die Pläne stehen nun erneut auf dem Prüfstand.

Mit der Reform der Gesetze zum Arbeitnehmerdatenschutz will die Bundesregierung die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten. Gleichzeitig möchte sie aber die offenen Kontrollen ausweiten und Arbeitgebern mehr Möglichkeiten geben, Gesundheitstests von den Mitarbeitern zu fordern, was in der Bevölkerung, bei Gewerkschaften und Opposition auf starke Kritik stößt. Nun soll die Reform nochmals genauestens geprüft werden.
Mehr Kontrollmöglichkeiten für Arbeitgeber
War die Videoüberwachung von Angestellten bislang rechtlich eine Grauzone, so wollte die Regierungskoalition das mit Änderungen am bestehenden Arbeitnehmerdatenschutz nun neu regeln. Seit Jahren wird über das Thema verhandelt. Zwar begrüßten alle Beteiligten das geplante Verbot der heimlichen Videoüberwachung, doch in den weiteren Plänen sehen die Gegner des Gesetzes eher eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten für Arbeitgeber.
Vor allem die neuen Regelungen zu Gesundheitschecks, die der Arbeitgeber zukünftig öfter von seinen Mitarbeitern fordern könnte, wurden scharf kritisiert und als Gefahr gesehen, so einen Kündigungsgrund für ältere Arbeitnehmer zu finden.
Nun stellt die Koalition ihre umstrittenen Pläne noch einmal auf den Prüfstand. Die Einwände aus der Öffentlichkeit würden noch einmal intern in der Union und dann mit dem Koalitionspartner FDP diskutiert, hieß es Ende der vergangenen Woche aus der Union. Das bedeute aber noch nicht, dass das Vorhaben unbedingt geändert oder gar fallen gelassen werde.
Noch ist alles offen
Im Bundestags-Innenausschuss wurde das Thema am Mittwoch von der Tagesordnung gestrichen, was in der Union mit der knappen Beratungszeit angesichts von Änderungsanträgen der SPD begründet wurde. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser, der in der Unionsfraktion bei dem Thema federführend ist, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", das Gremium könne sich am 30. Januar damit beschäftigen. Das Gesetz könne dann am Folgetag oder im Februar endgültig vom Bundestag verabschiedet werden. Aber noch ist alles offen. jtw/dapd
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