Datenschutz am Arbeitsplatz Keine heimliche Überwachung mehr

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll zukünftig verboten sein. Nach einem Gesetzesentwurf, den die schwarz-gelbe Koalition noch im Januar verabschieden möchte, ist die offene Überwachung dagegen bald unbegrenzt möglich. Zusätzlich bekommen Arbeitgeber neue Rechte, Gesundheitsdaten ihrer Angestellten einzufordern. Die geplanten Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz sorgen jedoch für Streit.

Die VideoüberwachungVideoüberwachung am Arbeitsplatz wird neu regelt und soll zukünftig nur noch offen und nicht mehr heimlich erlaubt sein. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Bisher war die Videoüberwachung am Arbeitsplatz eine rechtliche Grauzone. Doch nun will die schwarz-gelbe Koalition hierfür neue Regelungen aufstellen und hat einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz erarbeitet. Er soll schon Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, Opposition und Gewerkschaften wollen es aber trotzdem verhindern. Streit ist vorprogrammiert.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht das Verbot der heimlichen Videoüberwachung von Arbeitnehmern in deutschen Unternehmen. Nachdem es in der Vergangenheit mehrere öffentliche Datenschutzskandale gegeben hatte, weil Arbeitnehmer in Umkleidekabinen oder direkt am Arbeitsplatz ohne ihr Wissen gefilmt wurden, will die Bundesregierung hier eindeutige Regelungen schaffen.

So sollen Überwachungskameras in Betrieben nur noch dann zulässig sein, wenn alle Arbeitnehmer darüber informiert sind. Verstöße gegen die neuen Regeln will der Gesetzgeber mit hohen Bußgeldern bestrafen.

Mitarbeiter müssen zustimmen

Im Gegenzug zum Verbot der heimlichen Videoaufzeichnungen soll es jedoch zukünftig weiter gefasste Möglichkeiten zur offenen Überwachung geben. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Videoaufnahmen, über deren Installationszweck und  -ort die Angestellten aufgeklärt sind, präventiv und zeitlich unbegrenzt möglich sind.

Neben der Videoüberwachung will die Regierung mit dem Gesetz den Arbeitnehmerdatenschutz grundsätzlich neu regeln. So soll jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten der Angestellten zukünftig unter einem doppelten Vorbehalt stehen: Arbeitgeber müssen dazu den Grund der Datenerhebung und Speicherung als erforderlich für den Betrieb erklären können. Zudem muss sich der betreffende Mitarbeiter dazu bereit erklären.

Neu ist auch ein Verbot, mit dem es Personalchefs und Unternehmer verboten sein soll, sich in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook als angebliche "Freunde" eines Bewerbers auszugeben und sich so im geschlossenen Bereich der Angestellten umsehen. Ortungssysteme wie GPS oder biometrische Zugangskontrollen am Werkstor bleiben dagegen weiterhin unter Einschränkungen erlaubt.

Gesundheitsdaten könnten als Kündigungsgrund dienen

Zu den Neuregelungen erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, dass die offene Videoüberwachung nun an strikte Vorgaben gebunden sei und damit nicht mehr zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden dürfe. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Doch Opposition und Gewerkschaften sprechen von einer Mogelpackung.

Insbesondere die Tatsache, dass im Gesetzesentwurf auch das Erfassen von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter zukünftig nicht mehr nur bei einer Neueinstellung erlaubt sein soll, stößt auf Kritik. So sollen Arbeitgeber auch dann ärztlicher Untersuchungen anordnen können, wenn der Mitarbeiter die Tätigkeit im Betrieb oder den Arbeitsplatz wechselt.

Besonders bei älteren Arbeitnehmern könne dies dazu führen, dass diese in ihrer beruflichen Karriere eingeschränkt werden oder der gesundheitliche Zustand als Kündigungsgrund herangezogen wird, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Michael Sommer. Er sieht den  Entwurf als deutliche Verschlechterung der bisherigen Regeln an. Sommer sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, durch die massive Ausweitung der offenen Überwachung werde der gläserne Arbeitnehmer geschaffen.

Kritiker wollen Gesetz noch stoppen

Ähnliche Kritik kommt von der SPD, den Grünen und den Linken. "Heimliche Aufnahmen speziell in Umkleidekabinen zu verbieten, gebietet ja sowieso der Anstand und der Respekt vor der Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, der "Berliner Zeitung". Aber auch sonst dürften sie nicht allzeit überwacht werden. Die Fraktionschefin forderte: "Diese Vorlage darf so nicht den Bundestag verlassen."

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte: "Dieser Video-Wahnsinn muss gestoppt werden." Der stellvertretende Vorsitzende der EVG, Klaus-Dieter Hommel, kündigte an, die Gewerkschaften würden alle Möglichkeiten prüfen, das Gesetz in dieser Form zu stoppen. jtw/dapd