Ein Geschäftskonto hilft Unternehmern dabei, den geschäftlichen und privaten Zahlungsverkehr sauber zu trennen. Doch welche Ansprüche sollte es noch erfüllen? Und auf welche Bank fällt die Wahl? Tipps für Handwerkschefs und Gründer im Handwerk.

Ein Geschäftskonto wird ausschließlich für den geschäftlichen Zahlungsverkehr genutzt. Allerdings sind nur Kapitalgesellschaften – wie UG (haftungsbeschränkt), GmbH, GmbH & Co. KG oder AG – dazu verpflichtet, ein Firmenkonto einzurichten. Selbstständige oder Kleinunternehmer können selbst entscheiden, ob sie ein separates Geschäftskonto eröffnen wollen oder ob die Umsätze über das private Girokonto verbucht werden sollen.
Viele Kreditinstitute haben jedoch in den Bedingungen zum Girokontovertrag festgelegt, dass private Konten nur für private Umsätze genutzt werden können. Doch selbst wenn keine Verpflichtung und keine Bedingung der Bank im Wege steht, ist es ratsam, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Die Trennung von privaten und geschäftlichen Umsätzen gibt dem Unternehmer mehr Transparenz und sie erleichtert die Arbeit des Steuerberaters. Bei der Wahl des Kreditinstitutes ist Vieles zu überlegen. Denn dabei geht es nicht nur um die Gebühren und die Höhe der Zinsen.
Gründer benötigen Kredit und Fördergelder
Eingeschränkt wird die Wahl der Bank bei Gründern im Handwerk, denn es gibt Banken, die überhaupt keine Geschäftskonten anbieten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, ob das Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden soll oder ob auch ein Kontokorrentkredit benötigt wird. Bei Gründern im Handwerk, die Geld benötigen und nur wenig Eigenkapital haben, spielen auch Förderkredite und Bürgschaften des Bundes und der Länder eine große Rolle. Die Fördermittel sind in der Regel die Domäne der Filialbanken – insbesondere der Sparkassen und Volksbanken, erklärt Franz Falk, Diplom-Volkswirt und selbstständiger Unternehmensberater für Handwerk und Mittelstand. "Nicht jedes Kreditinstitut ist bereit, Kredite an Existenzgründer zu vergeben und auch Förderprogramme zu beantragen. Dies gilt besonders bei relativ kleinen Beträgen, z.B. ab einem Volumen von 20.000 Euro. Dies ist aber von Bank zu Bank sehr unterschiedlich", so der Experte.
Ob Filialbank, Direktbank oder FinTech – bei der Auswahl des Finanzinstituts gibt es für Unternehmer theoretisch keine Einschränkungen. "Bevor sie sich aber für eine Bank oder ein Kontomodell entscheiden, sollten sie sich überlegen, ob und ggf. wieviel Kredit sie benötigen, welche Funktionen sie wünschen, wie bezahlt wird und wie viele Vorgänge pro Monat anfallen werden", sagt Falk.
Was Handwerker bei der Eröffnung eines Geschäftskontos beachten sollten
1. Mit dem Zahlungsverkehr auseinandersetzen
"Meistens bieten Banken Kontopakete an. In diesen Paketen sind zum Beispiel 50 Überweisungen pro Monat enthalten", sagt Falk. Wer diese Zahl überschreitet, muss mit Extrakosten rechnen. Gründer sollten sich vorher mit ihrem Zahlungsverkehr auseinandersetzen und sich Gedanken über die monatliche Menge an Zahlungseingängen, Zahlungsausgängen, Lastschriften und Daueraufträgen machen und ob sie ein Kartenbezahlsystem nutzen wollen. Zudem stellt sich die Frage, ob sie nur Inlandszahlungen oder auch Auslandszahlungen im und über den Euroraum hinaus tätigen wollen. "Wer sich vorher überlegt, was er von der Bank will und braucht, hat auch eine Basis für einen Kostenvergleich", so Falk. Welche wichtigen Fragen sich Handwerker vor der Eröffnung eines Geschäftskontos noch stellen sollten, zeigt der Infokasten:
Geschäftskonto eröffnen: Wichtige Vorabfragen
- Welche Rechtsform hat mein Unternehmen?
- Wie viele Zahlungseingänge und -ausgänge habe ich pro Monat?
- Wie viele Daueraufträge benötige ich?
- Wie viele Lastschriftverfahren benötige ich?
- Welches Lastschriftverfahren möchte ich nutzen?
- Habe ich viele Ein- und Auszahlungen in bar?
- Möchte ich ein Kartenbezahlsystem haben?
- Tätige ich Auslandsüberweisungen im Euro-Raum oder im Nicht-Euro-Raum?
- Benötige ich eine Kreditkarte?
- Soll nur ich oder sollen mehrere Personen Zugriff auf das Konto haben?
- Ist ein zusätzliches Buchhaltungsprogramm oder eine Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung, z. B. zu DATEV wichtig?
- Habe ich einen Beratungs- und Betreuungsbedarf?
- Ist die Bank im Hinblick auf ein regionales Netzwerk wichtig?
- Ist die Bank im Hinblick auf große Kunden wichtig?
Für Gründer im Handwerk sind zusätzlich diese Fragen wichtig:
- Will ich ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen oder benötige ich auch einen Kontokorrentkredit? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Wie hoch sollen der Zinssatz und die Bereitstellungsgebühr sein?
- Ist die persönliche Kreditwürdigkeit gegeben?
- Welche Kreditsicherheiten kann ich geben?
- Kann und will die Bank auch Fördermittel für die Existenzgründung beantragen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen?
2. Den voraussichtlichen Kreditbedarf berechnen
Die Planung des Kapitalbedarfs für Investitionen des Betriebes – für das Warenlager einerseits und für die Vorfinanzierung der Umsätze andererseits – ist die Grundlage für die Finanzierung. Aus einer Liquiditätsplanung ergibt sich, ob und wie viel Kredit erforderlich ist und wie hoch der langfristige und der kurzfristige Kreditbetrag und somit der Kontokorrentkredit sein soll. Betriebsberater der Handwerkskammern und der Steuerberater sind bei der Planung behilflich.
3. Nicht nur die Zinsen beachten
Ein im Rahmen des Geschäftskontos eingeräumter Kontokorrentkredit hilft Unternehmern vor allem dabei, Belastungsspitzen zu finanzieren. Wird er einmal gewährt, kann er flexibel genutzt werden. "Üblicherweise sind Kontokorrentkredit-Zinsen aber sehr hoch", erklärt Falk. Wer eine gute Bonität hat, habe aber die Möglichkeit, über die Zinshöhe zu verhandeln. Wird das Kreditlimit in Absprache mit der Bank überschritten, werden noch Überziehungszinsen von zusätzlich drei bis fünf Prozent fällig. Der hohe Zins für einen Kontokorrentkredit relativiert sich aber, wenn dadurch Lieferantenrechnungen schnell bezahlt werden können, sodass sich eine Ersparnis durch den Skontoabzug ergibt.
Für den Kontokorrentkredit verlangen Finanzinstitute Sicherheiten, meist eine Bürgschaft des Betriebsinhabers. Je besser die Absicherung, desto günstiger wird der Zinssatz. Falk empfiehlt, nicht zu viele Sicherheiten zu gewähren: "Denn Sicherheiten werden wahrscheinlich noch für weitere Kredite benötigt, wenn der Betrieb wächst. Der Kontokorrentkredit ist hingegen nur für Belastungsspitzen gedacht." Darüber hinaus sollte man die Kosten für die Bereitstellungsgebühr des Kredits im Auge behalten. Diese erhebt die Bank, denn sie muss die vereinbarte Kreditlinie unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme dauerhaft zur Verfügung stellen und dafür abhängig von der Bonität des Kreditnehmers Eigenkapital bei der Bundesbank hinterlegen. "Wenn der Betrieb gut läuft und der Kontokorrentkredit nicht in Anspruch genommen wird, zahlt der Betrieb weiterhin die Bereitstellungsgebühr, die in der Regel bei anderthalb bis zwei Prozent p.a. liegt", so der Experte. Es gilt dementsprechend, die Kosten für den Zins, den Überziehungszins und die Kosten für die Bereitstellungsgebühr abzuwägen. Deshalb sollte die Höhe des Kontokorrentkredits auf den Bedarf zugeschnitten sein.
4. Ein zweites Geschäftskonto eröffnen
Wer ein zweites Geschäftskonto bei einem anderen Finanzinstitut eröffnet, kann Konditionen besser vergleichen. Geht eine Bank etwa beim Zinssatz des Kontokorrentkredits runter, kann man diesbezüglich auch mit der anderen Bank in Verhandlung treten. "Außerdem merke ich, wie schnell und gut eine Bank auf meine Wünsche eingeht", sagt Falk. Vorteile biete ein zweites Konto auch, wenn sich die Geschäftspolitik oder auch die wirtschaftliche Situation eines Instituts ändert. "Plötzlich will die Bank nichts mehr mit dem kleinteiligen Handwerksgeschäft zu tun haben. Wenn ich schon den Fuß bei einer anderen drin habe, ist der Wechsel einfacher."
5. Geschäftskonto mit Schnittstelle zur DATEV
"Der Steuerberater ist ein wichtiger Partner für jeden Gründer", so Falk. Für ihre Arbeit nutzen die meisten Steuerprofis Buchungssoftwares, etwa von DATEV oder anderen Dienstleistern. Es gibt Geschäftskonten, die über eine Schnittstelle zum Programm verfügen. Das erleichtert die Finanzbuchhaltung. "Es lohnt sich deshalb auch, den Steuerberater zu fragen, wie bei der Buchhaltung vorgegangen werden soll und welche Bank er empfehlen würde." Apropos Steuern: Unternehmer können die Kosten des Geschäftskontos steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen die Zinsen, Bereitstellungskosten, die Kontoführungsgebühren oder Kosten für Buchungen.