Arbeitsmarkt Geringere Hürden für ausländische Fachkräfte

Kaum eine Branche der deutschen Wirtschaft hat nicht mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen – auch das Handwerk ringt um qualifiziertes Personal. Die Bundesregierung will die Teilnahme ausländischer Fachkräfte am deutschen Arbeitsmarkt nun weiter erleichtern. So sollen künftig auch qualifizierte Ausländer mit geringerem Einkommen zuziehen dürfen.

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Die Fraktionen von Union und FDP sollen sich darauf verständigt haben, die Einkommensschwelle für ausländische Fachkräfte in Deutschland deutlich abzusenken. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, darf demnach künftig Zuziehen, wer im neuen Job mindestens 44.800 Euro jährlich verdient. Bisher lag die Grenze bei 66.000 Euro im Jahr und damit rund 23 Prozent über der nun geplanten Regelung. Das Salär soll ausländischen Arbeitgebern zunächst ein Aufenthaltsrecht von drei Jahren in Deutschland garantieren. Danach soll per Antrag eine dauerhafte Niederlassung möglich sein.

Damit würde die im Raum stehende Zwischenstufe von einer Verdienstmarke von 48.000 Euro komplett entfallen. In besonders nachfragestarken Branchen wie etwa im Bereich von Ärzten, Ingenieuren und Informatikern soll die Schwelle sogar auf 34.200 Euro gesenkt werden. Damit würde der deutsche Arbeitsmarkt für eine Vielzahl von qualifizierten Facharbeiten plötzlich interessant, die bisher an der Einkommen sgrenze gescheitert sind.

Mit dem Visum zum Arbeitsplatz

Nachdem trotz Freizügigkeit bisher zu wenige Bewerber aus der EU die leeren Stellen in den Betrieben besetzen, sollen durch die neue Lohnschwelle vermehrt Menschen aus Nicht-EU-Staaten angeworben werden. Wie die Financial Times Deutschland weiter berichtet, plant die Bundesregierung als zweite wichtige Neuerung die Einführung eines eigenen Visums zur Arbeitsplatzsuche. Ausländer aus dem Nicht-EU-Raum sollen damit die Möglichkeit erhalten – unabhängig von Qualifikation und bisherigen Verdienst – über einen Zeitraum von sechs Monaten in Deutschland nach einer passenden Stelle suchen zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst bestreiten können, Hilfen von den Arbeitsagenturen soll es nicht geben. Sollten sie bei der Jobsuche fündig werden, muss der neue Arbeitgeber zudem ein Gehalt zahlen, dass im Rahmen der neuen Schwelle liegt.

Weiterhin plant die Koalition, den Stellenwert von Deutschkenntnissen zu stärken. Wer bewiesenermaßen gut deutsch spricht soll schon nach zwei Jahren unbefristeten Aufenthalt bekommen. Zudem dürfen ausländische Absolventen deutscher Hochschulen künftig nach Studienende 18 anstatt wie bisher zwölf Monate nach einem Job suchen dürfen. Eine Nebenbeschäftigung zum Studium kann künftig 120 statt 90 Tage im Jahr au sgeübt werden. sg