Frist endet am 15. Dezember Geldanlage: Verluste bescheinigen lassen

Wer bei der Geldanlage in diesem Jahr Verlust gemacht hat, kann diese in der Steuererklärung angeben. Doch dafür braucht man eine spezielle Verlustbescheinigung. Sie kann nur noch bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden.

Verluste aus Geldgeschäften können sich steuerlich auswirken. - © Foto: the_builder/Fotolia

Anleger können sich von den Banken Verluste bescheinigen lassen. Allerdings muss diese Verlustbescheinigung spätestens bis zum 15. Dezember 2013 bei der Bank beantragt werden. Sinnvoll sei das für Anleger, die bei verschiedenen Banken Depots unterhalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. So können Verluste aus einem Depot in der Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden.

Anrechnung auch 2014 möglich

Verpasst der Anleger die Frist oder mangelt es an Verrechnungspotenzial, gehen die Verluste dennoch nicht einfach verloren: Bescheinigte Verluste, die in der Einkommensteuererklärung 2013 nicht genutzt werden können, werden dann im Jahr 2014 vom Finanzamt berücksichtigt. Wurden die Verluste gar nicht bescheinigt, werden sie vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet. dpa