Steuer aktuell Gehaltsnachzahlung: Arbeitgeber muss für höhere Steuern nicht geradestehen

Haben Sie einem Mitarbeiter gekündigt und er wehrt sich vor Gericht erfolgreich dagegen, müssen Sie ihm das bisher nicht ausbezahlte Gehalt überweisen. Dass es durch diese "Gehaltszahlung auf einen Schlag" zu einer höheren Steuerbelastung kommt, ist nicht Ihr Problem.

© tom_nulens - stock.adobe.com

In einem Urteilsfall vor dem Landesarbeitsgericht klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen Ex-Chef, weil ihm dieser wegen einer unzulässigen Kündigung das Gehalt für 19 Monate auf einen Schlag ausbezahlte und der Arbeitnehmer wegen der Steuerprogression im Vergleich zur monatlichen Auszahlung des Gehalts rund 5.000 Euro mehr Lohnsteuer zahlen musste.

Kein Schadensersatz möglich

Doch die Mehrbelastung durch die Steuerprogression bei hohen Einmalzahlungen ist nicht das Problem des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann von seinem Ex-Chef also nicht auch noch einen Schadensersatz für höhere Steuern verlangen (LAG, Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.8.2011, Az. 9 Sa 155/11; veröffentlicht im Dezember 2011).

Tipp: Liegen Sie also mit einem gekündigten Arbeitnehmer im Clinch und werden gerichtlich dazu verdonnert, ihm das Gehalt für eine bestimmte Anzahl von Monaten auszubezahlen, müssen Sie keine weiteren Zahlungen fürchten. dhz