Ab wann ist der Lohn zu spät auf dem Konto? Gehalt nicht pünktlich zahlen? Diese Pflichten haben Arbeitgeber

Haben Sie schon mal davon gehört, dass Arbeitnehmer eine Pauschale von 40 Euro einfordern können, wenn ihr Gehalt verspätet auf dem Konto landet? Doch stimmt das tatsächlich? Und ab wie vielen Tagen gerät der Arbeitgeber überhaupt "in Verzug"?

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Wenn das Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto ist, können Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen, die Arbeit verweigern oder auch fristlos kündigen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. - © ronstik - stock.adobe.com

Der Monat ist längst vorbei, doch der neue Lohn noch nicht auf dem Konto? Überweist der Chef das Gehalt zu spät, kann das den Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich hat er regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom- und Handyrechnungen oder Versicherungen zu begleichen.

Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht pünktlich, kann dies auch für ihn Konsequenzen haben. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, auch fristlos, ist denkbar. Außerdem liest man immer wieder, dass Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen können. Was es damit auf sich hat, wann der Arbeitgeber überhaupt in Verzug gerät und zu welchen Mitteln Arbeitnehmer greifen können, wenn der Lohn nicht pünktlich auf dem Konto ist, erfahren Sie hier.

Gehalt nicht pünktlich: Wichtige Fragen rund um das Thema Lohnzahlung

1. Wo ist gesetzlich festgelegt, wann das Gehalt gezahlt werden muss?

Wann das Gehalt gezahlt werden muss, ist in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Demnach ist die Vergütung nach "Leistung der Dienste zu entrichten." Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer zunächst dazu verpflichtet ist, mit seiner Arbeitskraft in Vorleistung zu gehen. Bedeutet: Wurde im Arbeitsvertrag zum Beispiel eine monatliche Bezahlung vereinbart, muss der Mitarbeiter erst einmal einen ganzen Monat arbeiten, um seine Vergütung zu erhalten.

Zudem heißt es in § 614 BGB: "Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." Konkret: Wurde eine monatliche Bezahlung vereinbart, ist diese nach Ablauf des Monats vom Arbeitgeber zu zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden oft als Synonyme verwendet (so auch in diesem Artikel). Sie bedeuten aber nicht exakt dasselbe. Bekommt ein Mitarbeiter ein Gehalt, erhält er eine regelmäßige monatliche Bezahlung. Diese Summe ist fest und richtet sich nicht nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Anders beim Lohn: Dabei handelt es sich um eine nach Stunden berechnete Bezahlung, die dem Mitarbeiter täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird. Wie hoch der Lohn am Monatsende ist, hängt dann zum Beispiel davon ab, wie viele Stunden in diesem Monat gearbeitet wurden.

2. Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

In der Regel wird im Arbeitsvertrag festgehalten, wann das Gehalt auf dem Konto sein muss. Darin kann zum Beispiel stehen, dass das Gehalt am ersten Tag des folgenden Monats fällig ist. Davon kann aber auch abgewichen werden. So kann im Arbeitsvertrag etwa festgehalten werden, dass das Gehalt stattdessen zum 15. des Monats oder am Ende des Monats zu entrichten ist.

Regelungen über die Fälligkeit des Arbeitsentgelts können auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sein. Für Unternehmen mit Betriebsrat ist zu beachten: Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei "Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte".

Grenzen zur Fälligkeit des Gehalts setzt aber auch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Laut § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (Ausnahmen gelten für Arbeitszeitkonten). Beispiel: Nach dieser Regelung müsste das Gehalt für Januar 2025 spätestens am 28. Februar 2025 auf dem Konto sein. Eine Klausel, wonach beispielsweise das Gehalt erst am 1. März 2025 auf dem Konto sein muss, wäre unwirksam.

Arbeitgeber sind allerdings gut beraten, die im MiLoG vorgesehene Frist nicht auszuschöpfen. So entschied das LAG Baden-Württemberg, dass eine Klausel zur Fälligkeit der Gehaltszahlung am 20. des Folgemonats unwirksam ist. Zur Begründung führte das Gericht aus: Ein Abweichen von § 614 BGB sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich neu berechnen muss. Bis zum 15. des Folgemonats sei das Hinausschieben der Fälligkeit des Gehalts angemessen – zumindest, wenn der beschäftigten Person zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt wurde. Diese Zumutbarkeitsschwelle habe der Arbeitgeber im verhandelten Fall jedoch überschritten. 

Fazit: Spätestens am 15. des Folgemonats sollte das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers sein. Je nach vertraglicher Regelung auch früher.

3. Wie viele Tage darf das Gehalt zu spät kommen?

Wurde ein fester Zeitpunkt zur Fälligkeit des Gehaltes bestimmt, befindet sich der Arbeitgeber rechtlich gesehen im Zahlungsverzug, sobald er diesen überschritten hat. Beispiel: Ist vertraglich geregelt, dass das Gehalt am 15. des Monats auf dem Konto sein muss, ist der Arbeitgeber schon dann im Zahlungsverzug, wenn das Gehalt einen Tag später, also am 16. des Monats, auf dem Konto eingeht. Welche Rechte Arbeitnehmer im Fall eines Verzuges haben und welche Konsequenzen eine verspätete oder eine unvollständige Gehaltszahlung hat, wird in den Fragen sechs und sieben beantwortet.

4. Wann verstößt der Arbeitgeber noch gegen seine Pflichten zur Gehaltszahlung?

Der Arbeitgeber verletzt seine vertragliche Pflicht zur Lohnzahlung nicht nur, wenn der Lohn verspätet auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht. Er verletzt seine vertragliche Pflicht auch dann, wenn er den Lohn nur teilweise auszahlt, ohne dies mit dem Arbeitnehmer abgesprochen zu haben oder besondere Gründe dafür vorliegen. Auch nach einer Kündigung darf der Arbeitgeber den Lohn nicht einfach einbehalten.

5. Azubi-Gehalt nicht pünktlich: Gelten Sonderregelungen bei einem Ausbildungsverhältnis?

Ja, bei der Zahlung der Ausbildungsvergütungen gelten Sonderregeln. Wann die Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Laut § 18 BBiG haben Ausbildende die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

6. 40 Euro Strafe für verspätete Lohnzahlung? Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Können Arbeitnehmer eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro verlangen, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist? Richtig ist, dass der Gesetzgeber 2014 in § 288 Abs. 5 BGB eine Regelung eingeführt, wonach der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen kann. Ob diese Regelung auch im Arbeitsrecht gilt, ist allerdings umstritten.

Die Gerichte haben dies in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil von 2018 (Az: 8 AZR 26/18) die Ansicht vertritt, dass die 40-Euro-Pauschale im Arbeitsverhältnis nicht anwendbar ist, entschieden Landesarbeitsgerichte vor dem BAG-Urteil reihenweise anders. Auch nach dem BAG-Urteil teilen nicht alle Landesarbeitsgerichte die Auffassung des BAG. So bestätigte etwa das LAG Sachsen im Juli 2019 (Az: 2 Sa 364/18) den Anspruch eines Arbeitnehmers. In der Revision entschied das BAG jedoch erneut zugunsten des Arbeitgebers (Az: 8 AZR 412/19).

Klar ist hingegen die Regelung zu Verzugszinsen. Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag des Folgemonats Anspruch auf Verzugszinsen von fünf Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz. Zudem kann Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB für Schäden geltend gemacht werden, die während des Verzugs eintreten (z.B. Dispozinsen).

7. Chef zahlt Lohn nicht pünktlich: Ist Kündigung eine Option?

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, ist das nicht nur ärgerlich für den Arbeitnehmer, sondern kann ihn auch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Doch was kann er tun, wenn die Lohnzahlung verspätet erfolgt? Und mit welchen Konsequenzen muss der Arbeitgeber rechnen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Zahlungsaufforderung

Sollte der Arbeitgeber seiner vertraglichen Verpflichtung zur Gehaltszahlung nicht nachkommen, kann der Arbeitnehmer ihn in einem ersten Schritt schriftlich zur Zahlung auffordern. Im Schreiben sollte er unbedingt eine Frist zur Zahlung setzen.

Abmahnung

Zudem hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Diese ist in der Regel auch Voraussetzung dafür, das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen zu können (falls dies gewünscht ist).

Arbeit verweigern

Auch kann der Arbeitnehmer das Recht haben, die Arbeit zu verweigern ("Zurückbehaltungsrecht"). Dies gilt aber nicht in jedem Fall. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 25.10.1984 - 2 AZR 417/83, DB 1995, 763) darf der Arbeitnehmer die Arbeit nicht verweigern:

  • wenn es nur um einen geringfügigen Zahlungsanspruch geht,
  • wenn nur eine kurzfristige Verzögerung der Zahlung des Arbeitsentgelts zu erwarten ist,
  • wenn dem Arbeitgeber infolge der Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig hoher Schaden droht,
  • wenn das rückständige Arbeitsentgelt auf andere Weise gesichert ist.

Zinsen und Schadensersatz einfordern

Wie in Frage sechs beschrieben, hat der Arbeitnehmer das Recht, Zinsen sowie einen Schadensersatz zu verlangen.

Klage beim Arbeitsgericht

Bleibt die Gehaltszahlung trotzdem aus, besteht auch die Möglichkeit, den Lohn beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen. Hierbei empfiehlt es sich, sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft beraten zu lassen.

Arbeitslosengeld/Insolvenzgeld beantragen

Der Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ("Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld"). Kann der Arbeitgeber den Lohn aufgrund einer bevorstehenden Insolvenz nicht zahlen und es liegt ein sogenanntes Insolvenzereignis bevor, kann zudem die Möglichkeit für den Arbeitnehmer vorliegen, Insolvenzgeld zu beantragen.

Kündigung

Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Dafür ist meist die Voraussetzung nötig, dass der Arbeitgeber erheblich in Zahlungsverzug geraten ist, sei es zeitlich oder in Bezug auf die Höhe des Gehalts. In der Regel muss zuvor eine erfolglose Abmahnung erfolgt sein. Wenn der Arbeitnehmer wegen unbezahlten Gehalts fristlos kündigt, kann zusätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen (diese umfasst typischerweise die Entschädigung für das ausstehende Gehalt bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist sowie eine Abfindung als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.)

8. Gibt es berechtigte Gründe, weswegen der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen muss?

Ja. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht das gesamte Gehalt einbehalten, sondern nur Teile davon. Denn er unterliegt der Pflicht, die sogenannte Pfändungsgrenze einzuhalten. Gründe dafür, den Lohn teilweise einzubehalten, sind etwa:

  • Der Arbeitnehmer hat sich zwar krankgemeldet, aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht.
  • Der Mitarbeiter weigert sich, wichtige Dokumente oder Unterlagen herauszugeben.
  • Der Mitarbeiter schuldet dem Chef eine große Summe Geld.
  • Der Mitarbeiter hat Schulden und gegen ihn liegt ein Vollstreckungsbescheid vor.

9. Kann das Gehalt auch im Voraus gezahlt werden?

Es spricht nichts dagegen, das Gehalt auch früher auf das Konto des Arbeitnehmers zu überweisen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zudem Gehaltsvorschüsse zahlen (zum Beispiel aufgrund von absehbaren Überstunden). Die Entscheidung, ob ein Vorschuss gezahlt wird, liegt aber immer beim Arbeitgeber.

10. Am 1., 15. oder 30. Gehalt: Kann der Arbeitgeber die Gehaltsauszahlung wechseln von Monatsmitte auf Monatsende?

In der Regel ist der Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Zahlungszeitpunkt nicht einfach ändern. Hierfür wäre zum Beispiel ein Änderungsvertrag nötig.

11. Wann kommt das Gehalt, wenn Wochenende ist?

Hierbei spielen die Geschäftszeiten bzw. -tage der Banken eine Rolle. Bei vielen Banken erfolgen Buchungen nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht. Damit wäre eine Gehaltszahlung am Wochenende eher unwahrscheinlich.

12. Gehalt nach Kündigung nicht bekommen: Was tun?

Auch nach einer Kündigung ist es die Pflicht des Arbeitgebers, dem ehemaligen Arbeitnehmer seinen (ausstehenden) Lohn zu zahlen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach der Kündigung nicht, können Arbeitnehmer ähnliche Maßnahmen ergreifen wie in dem Fall, dass der Arbeit den Lohn bei einer Anstellung nicht zahlt. Es empfiehlt sich, eine Mahnung zu verschicken und eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Gehalt nicht pünktlich gezahlt: Zusammenfassung & Fazit

In § 614 BGB ist geregelt, wann die Vergütung zu zahlen ist. Dort heißt es: "Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." Übliche Regelungen, meist im Arbeitsvertrag, können z.B. sein, dass der Lohn am 15. des Monats, am Ende des Monats oder am Ersten des Folgemonats zu zahlen ist. Der Arbeitgeber gerät in Zahlungsverzug, sobald der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin überschritten wird. Die Folgen einer verspäteten Lohnzahlung sollte der Arbeitgeber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Arbeitnehmer kann beispielsweise Verzugszinsen und Schadenersatz verlangen. Aber auch der Arbeitgeber hat berechtigte Gründe, den Lohn zumindest teilweise einzubehalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich krank gemeldet hat, aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Für die Zeit der Abwesenheit kann der Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehalten.

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