Der erste Entwurf zum Arbeitszeitgesetz aus dem Bundesarbeitsministerium liegt vor. Er sieht grundsätzlich die tägliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Die Gebäudereiniger sind enttäuscht – und halten die Pläne für nicht praxistauglich.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Vorschlag zum neuen Arbeitszeitgesetz unterbreitet. Der kommt bei den Gebäudereinigern, Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk, gar nicht gut an. Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich sagte: "Der Gesetzentwurf mag für eine Werkstor-Republik geeignet sein."
In der Praxis unmöglich
Die knapp 700.000 Beschäftigten dagegen seien bundesweit von morgens bis abends, von ländlich bis städtisch, verteilt in 100.000 Reinigungsobjekten überall in der Republik unterwegs. "Unsere Branche arbeitet im externen Kundenauftrag in fremden oder gänzlich leeren Objekten." Ob ein Auftraggeber zum Beispiel der Anschaffung eines Transponders zur Arbeitszeiterfassung in einer Turnhalle oder einem Lager zustimme, liege in keiner Weise im Verantwortungsbereich der Unternehmen. Zu erwähnen bleibe in diesem Zusammenhang auch der mangelhafte Breitbandausbau. Dietrich wurde deutlich: "Für unser dezentrales Dienstleistungs-Handwerk ist die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in der Praxis faktisch unmöglich umsetzbar."
Keinerlei Rücksichtnahme
Viele Unternehmen aus der Branche seien digitale Vorreiter - bei Qualitätsmessungen, im Kundendialog, in der Robotik. Anzuerkennen habe die Politik aber auch, dass Stift und Zettel stets absolut probate Mittel waren und bei der Arbeitszeiterfassung auch bleiben müssen. Dietrich sagte weiter: "Es ist zudem nicht Aufgabe der Politik, völlig unterschiedlichen Branchen und Unternehmen in pauschaler Form vorzuschreiben, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Der Gesetzentwurf nimmt leider keinerlei Rücksicht auf die Praxistauglichkeit und auf unsere Strukturen als dezentrales Dienstleistungs-Handwerk."
Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll nach Heils Plänen künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Danach muss der Arbeitgeber garantieren, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Arbeitstag elektronisch erfasst werden. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit soll durch den Arbeitnehmer oder durch einen Dritten erfolgen können, etwa einen Vorgesetzten. Das Ministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Regulierung statt Vertrauen
An den Plänen wurde bereits Kritik laut, die FDP drängt in der Ampelkoalition auf Erhalt der Vertrauensarbeitszeit. Gitta Connemann (CDU), Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, erklärte im Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Statt Flexibilisierung droht weitere Regulierung, statt Vertrauen regiert Bevormundung." Es bleibe zu hoffen, "dass dieses Papier grundsätzlich überarbeitet wird, bevor es im Kabinett landet". str