Steuer aktuell Gebäudeabschreibung: So wird gerechnet

Erwerben Sie sich eine betriebliche Immobilie, dürfen Sie den Kaufpreis abschreiben. Das gilt zumindest für den Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt. Nehmen Sie diese Aufteilung vor, ist meist Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.

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Der Ärger kommt deshalb auf, weil Sie natürlich dem Gebäude einen möglichst hohen Wert zuweisen möchten, um eine möglichst hohe Steuerersparnis durch eine maximale Abschreibung zu bekommen. Das Finanzamt geht dagegen davon aus, dass der Grund- und Bodenwert meist höher angesetzt werden müsste.

Lösung durch Finanzministerium Berlin

Die Streitigkeiten könnten nun jedoch bald der Vergangenheit angehören. Denn das Finanzministerium Berlin hat einen Erlass veröffentlicht, in dem es in vier Schritten aufzeigt, wie Sie den Grund- und Boden- sowie den Gebäudewert ermitteln können (Finanzministerium Berlin, Erlass v. 20.4.2012, Az. III B – S 2196 – 1/1993).

Tipp: Besonders gute Karten für die Anerkennung des Gebäudewerts haben Sie, wenn Sie nach dieser Faustformel den Gebäudeanteil ermitteln und bereits im Notarvertrag eine Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden und Gebäude aufnehmen lassen. dhz

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