Steuer aktuell Fristverlängerungsantrag für Einkommensteuererklärung 2014

In den letzten Wochen haben Steuerzahler, die bisher noch keine Einkommensteuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht haben, eine Aufforderung zur Abgabe vom Finanzamt im Briefkasten gefunden. Diese Aufforderung sollte nicht tatenlos bleiben. Zumindest ein Fristverlängerungsantrag sollte gestellt werden.

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Wer auf die Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 nicht reagiert, bekommt bestenfalls eine zweite Mahnung. Doch Steuerzahler, die Jahr für Jahr ihre Steuererklärungen notorisch zu spät abgeben, könnten bereits nach der ersten Mahnung einen Schätzungsbescheid mit einer Steuernachzahlung im Briefkasten finden – Verspätungszuschläge inklusive.

Auf die Aufforderung des Finanzamts sollte reagiert werden

Um zu verhindern, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für 2014 schätzt und einen Verspätungszuschlag festsetzt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie geben die Steuererklärungen für 2014 in der angegebenen Frist ab oder Sie stellen einen Fristverlängerungsantrag. Bei einem Fristverlängerungsantrag gelten folgende Besonderheiten:

  • Werden Sie 2014 steuerlich das erste Mal vertreten und Ihr Steuerberater erstellt auch die Steuererklärungen, sollten Sie diese Info unbedingt dem Finanzamt zukommen lassen. Die angenehme Folge: Grundsätzlich gibt es hier eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2014 bis zum 31.12.2015.
  • Haben Sie keinen Steuerberater, können Sie problemlos auf eine Fristverlängerung bis 30.9.2015 hoffen. Zumindest dann, wenn Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, was Sie an der Angabe der Steuererklärung derzeit hindert (akute Erkrankung, familiäre Probleme, viele offene Aufträge und zu wenig Personal, Belege fehlen noch, etc.).

Tipp: Erhalten Sie vom Finanzamt also eine Aufforderung zur Übermittlung der Steuererklärungen 2014 oder ist das bereits passiert, ignorieren Sie diese Aufforderung nicht. Das führt meist zu Komplikationen und zu einem gespannten Verhältnis mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt. Das sollte vermieden werden.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.