Am 20. März sollen alle "tiefgreifenden Beschränkungen" fallen. Darauf haben sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel geeinigt. Konkret sind Lockerungen in drei Schritten vorgesehen. Handwerksvertreter begrüßen die Entscheidung, warnen aber vor einem weiteren "Sommer der Sorglosigkeit".

Ab dem 20. März soll ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.
"Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten", sagte Scholz. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.
Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.
Der 3-Stufen-Plan im Überblick
Für die kommenden Wochen haben sich Bund und Länder konkret auf drei Öffnungsschritte geeinigt. Im Beschluss wird darauf hingewiesen, dass vor jedem Schritt in beide Richtungen geprüft werden müsse, ob die geplanten Maßnahmen der aktuellen Lage angemessen sind:
Schritt 1: Kontaktbeschränkungen und Zugangskontrollen im Einzelhandel fallen
Im ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr als zehn Teilnehmenden erlaubt werden. Es gibt keine personelle Obergrenze mehr, sofern keine Ungeimpften dabei sind. "Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen", heißt es im Beschluss. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, soll der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. In Innenräumen müssten jedoch weiterhin mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
Schritt 2: Nur noch 3G in der Gastronomie und bei Übernachtungen, Lockerungen bei Veranstaltungen
Im zweiten Schritt wird ab dem 4. März in der Gastronomie und in Übernachtungsstätten nur noch die 3G-Regel gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen Großveranstaltungen können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen (2G oder 2G-Plus). Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.
Schritt 3: Alle "tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" entfallen
Im dritten Schritt werden ab dem 20. März 2022 "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" wegfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Der 20. März wird deshalb auch als "Freedom Day" bezeichnet, wobei die Regelungen zum Maskentragen und Abstandhalten erhalten bleiben. Zuvor wollen Scholz und die Ministerpräsidenten am 17. März erneut zusammenkommen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt.
Handwerk warnt vor "Sommer der Sorglosigkeit"
"Unseren Betrieben verschafft dieser Dreischritt der Öffnungen und der dann wegfallenden Einschränkungen die so wichtige Planbarkeit, die sie für ihre Geschäftstätigkeit brauchen", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Eine solche verlässliche Exit-Perspektive sei gerade für die Gewerke von essentieller Bedeutung, für die überproportional viele Einschränkungen und Corona-Auflagen gelten und galten - wie etwa die Lebensmittelgewerke und das Kfz-Gewerk. "Umso unverständlicher ist, dass die stark eingeschränkten personennahen Dienstleistungsgewerke wie Friseure und Kosmetiker in diesem Öffnungskonzept nicht berücksichtigt werden", kritisierte er.
Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, warnte vor einem weiteren "Sommer der Sorglosigkeit". "Uns würde jedes Verständnis fehlen, wenn bei wieder steigenden Infektionszahlen im Herbst erneut das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben heruntergefahren werden müsste, weil die Politik es versäumt hat, Vorkehrungen zu treffen." Hierzu gehöre laut Reichhold mehr Tempo bei der Digitalisierung von Verwaltung und Schulen, aber auch die Stabilisierung der gesundheitlichen Infrastruktur – Krankenhäuser, Test- und Impfkapazitäten.
Scholz will an allgemeiner Impfpflicht festhalten
Am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung will Bundeskanzler Scholz weiterhin festhalten. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. "Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird." Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.
Handwerkspräsident Wollseifer begrüßte das Vorhaben, den Impffortschritt weiter voranzutreiben und verwies auf die "überproportional hohe Impfbereitschaft" im Handwerk. "Unsere jüngste Corona-Sonderumfrage hat ergeben, dass bereits mehr als 70 Prozent der Belegschaften in unseren Betrieben geboostert sind." Damit habe die Branche ihren Beitrag geleistet, aus dieser Pandemie herauszukommen und Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.
Länder fordern Rechtsgrundlage für weitere Schutzmaßnahmen
Für die Zeit nach dem Auslaufen der weitreichenden Corona-Regeln am 20. März fordern die Bundesländer eine Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutzmaßnahmen. "Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden", sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
Das Land befinde sich zwar in einer neuen Phase der Pandemie, sagte Wüst, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. "Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus." Die Pandemie richte sich aber nicht nach dem Kalender. Es dürften daher nicht alle Maßnahmen über Bord geworfen werden. "Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern." Dazu gehörten die Maskenpflicht, Hygiene-Konzepte, Tests und Abstandsregeln.
Mit Inhalten von dpa