Steuer aktuell Fragebogen des Betriebsprüfers: Antworten sollten gut überlegt sein

Steht bei Ihnen im Betrieb in naher Zukunft eine Betriebsprüfung des Finanzamts an? Wenn ja, werden Sie vom Finanzamt möglicherweise vor oder zu Beginn der Prüfung einen Fragebogen erhalten. Doch aufgepasst: Hier liegt der Teufel im Detail.

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Erhalten Sie einen Fragebogen des Betriebsprüfers, sollten Sie Folgendes dazu wissen:
  • Verweigern Sie das Ausfüllen des Fragebogens, kann der Prüfer das nicht von Ihnen erzwingen. Für die Stimmung während der Betriebprüfung ist eine Totalverweigerung aber nicht sinnvoll.
  • Können Sie bestimmte Fragen nicht zweifelsfrei beantworten, lassen Sie diese unbeantwortet, weisen aber darauf hin, dass Sie hierzu in einem Gespräch Auskünfte geben können.
  • Sie können gegen die Aushändigung des Fragebogens keinen Einspruch einlegen. Denn es handelt sich bei dem Fragebogen um keinen Verwaltungsakt.
Tipp: Am Besten schließen Sie sich bei Beantwortung des Fragebogens mit Ihrem Steuerberater kurz. Dieser weiß im Zweifel sofort, worauf der Prüfer hinaus möchte und kann gezielte Antworten liefern. dhz

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