Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts bleibt Fördergeld knapp. Vorsichtshalber setzt das Bafa die Auszahlung der Mittel zeitweise aus, mit denen Energieberatung gefördert wird. Energieberater sind entsetzt, das Wirtschaftsministerium wiegelt ab.

Da war die Freude wohl verfrüht. Erst kürzlich hatte die Bundesregierung die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) neu gestartet. Sie war nach einer Haushaltssperre ausgesetzt worden. Doch rund zwei Monate später steht wieder Ärger ins Haus. Weil aus dem Bundeswirtschaftsministerium die Mittel nur verzögert ans Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fließen, hat die Behörde eine Bewilligungspause ausgerufen. Das Bafa ist für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig.
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Geld bereits aufgebraucht
Laut einem Schreiben des Bafa stellt das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nur zeitlich gestaffelt zur Verfügung. Grund ist die angespannte Haushaltslage. Das bestätigt der GIH Bundesverband, bundesweite Interessenvertretung für Energieberatende. "Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher beziffert wird, ist das Geld wohl bereits aufgebraucht – weshalb Energieberatende und Hausbesitzende wieder einmal in die Warteschlange verwiesen werden", erläutert GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Ministerium geht auf Nummer sicher
Das Bundeswirtschaftsministerium betonte auf Anfrage der DHZ, es gebe weder einen Förderstopp noch seien Programme ausgesetzt oder gekürzt worden. Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 gelte unverändert. Allerdings, so eine Sprecherin des Ministeriums, wurde die Zuweisung der Mittel für 2024 "etwas verändert". Das Geld wird also tatsächlich nur gestaffelt freigegeben. Das Ministerium spricht von einem "engmaschigen" Mittelabfluss und "wirtschaftlichen und sparsamen Umgang" mit den Fördergeldern. In Ausnahmefällen könne die Bewilligung von Anträgen länger dauern als üblich, das bedeute aber nicht, dass keine Anträge mehr angenommen oder bearbeitet würden. Sollte das Geld tatsächlich nicht reichen, so die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, könnten in Absprache mit dem federführenden Bundesfinanzministerium andere Mittel aus dem KTF umgelenkt werden
Dass im Beratungsförderungsprogramm derzeit keine Anträge mehr bewilligt werden, hat laut GIH weitreichende Folgen. Da die Bundesregierung in anderen Programmen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Voraussetzung gemacht hat, wird Sanierungswilligen der Zugang zur maximalen Förderung verbaut. Beispielsweise sorgt ein Sanierungsfahrplan bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für fünf Prozent mehr Förderung. Das verdoppelt die förderfähigen Kosten auf maximal 60.000 Euro. Liegt der iSFP nicht vor, sinkt die staatliche Unterstützung im Extremfall von 12.000 auf 4.500 Euro, rechnet der GIH Bundesverband vor.
Sanierungsprojekte verzögern sich
"Der abermalige Förderstopp sorgt für enorme Unsicherheit und verzögert Sanierungsprojekte unnötig", kritisiert Bolln. Er stört sich auch an der Kommunikation aus Politik und Verwaltung. Bau- und Sanierungsprojekte seien mittel- bis langfristige Vorhaben, die in Sachen Förderung auf Transparenz und Verlässlichkeit angewiesen seien. Informationen zu Förderbudgets, Zeiträumen oder drohenden Engpässen fehlten aber völlig.
"Solche Aktionen torpedieren zusätzlich das Vertrauen in den Staat."
Marita Klempnow, DEN
Vertrauen torpediert
Verärgert äußerte sich Marita Klempnow, Vorstand im Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). "Es nervt. Wir wollen die Gebäude sanieren und müssen uns ständig mit Blockaden und Bürokratie befassen", sagte Klempnow der Deutschen Handwerks Zeitung. Die Praxis der Nichtzusagen bei der Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude betreffe vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer - und das seien neben den vielen Privaten auch Wohnungsbaugesellschaften. Klempnow kritisierte: "Solche Aktionen torpedieren zusätzlich Vertrauen in den Staat und schaden unserer demokratischen Gemeinschaft."
Zumal die individuellen Sanierungsfahrpläne bei größeren Vorhaben zwingende Voraussetzung für eine zielgerichtete Sanierung und Energieeinsparung - und damit auch einen effizienten Einsatz von Fördermitteln - seien und außerdem in der Richtlinie vom 29. Dezember 2023 zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) explizit bei der Höhe der Investitionssummen benannt sind. Bei privaten Eigentümern verdoppelt sich die förderfähige Investitionssumme laut DEN von 30.000 auf 60.000 Euro.
Der Zusagestopp komme also de facto also einer Verkürzung der Fördermittel gleich, so das DEN. Klempnow berichtete: "Das Bafa macht sich nicht mal die Mühe, das einheitlich zu begründen, einige Sachbearbeiter schreiben von massivem Antragsangang." Keine Zusage für den Sanierungsfahrplan bedeute indes, dass bei fertiggestellter Planungsleistung auch kein Sanierungsfahrplan zur Prüfung eingereicht werden könne, und es damit auch keinen Bonus für die Investition gebe.
Ärgernis auch für Handwerker
Das betrifft auch Handwerkerinnen und Handwerker. "So können wir keine Kapazitäten an Personal aufbauen, weder im Handwerk noch in den Beratungsbüros." Viele Sanierungsmaßnahmen blieben auf der Strecke oder würden bestenfalls auf Niveau des Ordnungsrechts umgesetzt. Klempnow kritisierte: "So schaffen wir es nie, den Energieverbrauch der Gebäude zu senken und unseren Gebäudebestand klima- und krisenresilient zu machen."
Eigentlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium Besserung gelobt, nachdem das Hickhack um das Gebäudeenergiegesetz im vergangenen Jahr Verwirrung bei Kunden und Handwerkern ausgelöst hatte. Darüber hinaus hatte das Wirtschaftsministerium mehrfach kurzfristig und überraschend verschiedene Förderprogramme gestoppt, so dass Zweifel an der Zuverlässigkeit politischer Entscheidungen aufkamen.
Unverständliche Überraschung der Behörden
Verwundert zeigte sich GIH-Chef Bolln auch hinsichtlich der von Verwaltungsseite geäußerten Überraschung über die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen. "Mal ehrlich: Wenn ich Ende 2023 einen zweimonatigen Förderstopp hatte, dann darf ich mich doch nicht wundern, wenn die Anträge Anfang 2024 nachgeholt werden." Hinzu komme, dass der Gesetzgeber dem Sanierungsfahrplan zum Jahreswechsel eine höhere Bedeutung verliehen habe. Deutlich mehr Sanierungswillige wünschten sich fachmännische Beratung. "Führt man sich das alles vor Augen, fragt man sich schon, ob das politische Handeln eigentlich noch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern hat oder ob es gar ein Interesse gibt, die Energiewende im Gebäudebereich zu verzögern."
"Man fragt sich schon, ob das politische Handeln eigentlich noch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern hat"
Stefan Bolln, GIH Bundesverband
Einige Energieberater hegen laut Bolln bereits den Verdacht, dass unabhängige Beratung gar nicht gewünscht sei. "Denn große und kapitalstarke Beratungsunternehmen stören sich an verzögerten Mittelfreigaben nur bedingt." Nicht wenige Anleger wollten über Investitionen in solche Unternehmen ihre Rendite erhöhen – "was freilich fatal wäre", so Bolln.
Fördertöpfe nicht völlig leer
Positiv ist aus Sicht des GIH-Bundesvorsitzenden jedoch die Tatsache, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es nur an der Freigabe der Gelder hapert. Dies müsse sich schnell ändern, damit gerade wieder wachsendes Vertrauen nicht abgewürgt werde.
Der Artikel wurde am 28. März 2024 aktualisiert und um eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt.