Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat darauf hingewiesen, dass es für die energetische Haussanierung ab 1. August 2015 bessere Förderbedingungen gibt. Doch bevor ein Hauseigentümer sein Eigenheim energetisch sanieren lässt und staatliche Fördermittel beantragt, sollte er eine Vergleichsrechnung anstellen.
Die neuen Förderbedingungen zur energetischen Haussanierung finden Interessierte im Programm "Energieeffizient Sanieren". Folgende Fördermöglichkeiten sind bei der Haussanierung denkbar:
- Die KfW gewährt zinsgünstige Kredite von bis 100.000 Euro (bislang 75.000 Euro).
- Die Tilgungszuschüsse werden um 5 auf 27,5 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 27.500 Euro angehoben.
- Stemmt ein Bauherr seine Investitionen selbst, können ab 1. August 2015 Investitionszuschüsse von maximal 30.000 Euro für eine Wohnung und maximal 60.000 Euro für ein Zweifamilienhaus beantragt werden. Je anspruchsvoller die Förderung, desto höher fällt die Förderung der KfW aus.
- Ab 1. August werden nun auch jüngere Wohngebäude förderfähig. Gefördert wird die energetische Sanierung von Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.
Steueranrechnung und Förderung schließen sich aus
Wer auf eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20 Prozent der Handwerkerleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr, spekuliert, sollte beachten, dass das Finanzamt die Steueranrechnung verweigert, wenn der Eigenheimbesitzer für die Sanierungskosten von der KfW ein zinsverbilligte Darlehen oder Investitionszuschüsse erhalten hat.
Tipp: Eigenheimbesitzer sollten deshalb eine Vergleichsrechnung durchführen, ob Ihnen der Steuervorteil durch die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen oder die Unterstützung der KfW größere finanzielle Vorteile beschert.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
